Der DWS Vermögenssparplan Premium verbindet ratierliches Aktienfondssparen mit der Zusage das zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der vom Anleger eingezahlten Altersvorsorgebeiträge inklusive der eventuell berechtigten Zulagen zur Verfügung steht. Individuelles Management des Sparplan-Depots ermöglicht die Nutzung des Cost-Average-Effekts, bei dem weniger Fondsanteile bei hohen Notierungen, dafür automatisch mehr bei niedrigen Kursen gekauft werden um somit langfristig einen günstigen Einstiegspreis zu erzielen.
Wer möchte erhält mit Vermögenssparplan Riester-Förderung
Der empfohlene Mindestbeitrag liegt bei 25 € monatlich, wobei Beiträge prinzipiell in unbegrenzter Höhe ausführbar sind. Konzipiert wurde der Vertrag als Riester-Fondssparplan, ermöglicht aber auch die Einzahlung nicht förderungsberechtigter Beträge. Der Vertragsbeginn muss vor dem 54. Geburtstag des Anlegers erfolgen.
Bis zum 55. Geburtstag sind Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe denkbar, danach nur bis zu Riester-Beitragsobergrenze. Während der Ansparphase sind Zuzahlungen oder die Erhöhung der laufenden Beiträge rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Ebenso können bei Veränderungen der finanziellen Situation die Beiträge herab- oder ausgesetzt werden. Kapitalentnahmen während der Ansparphase des DWS Vermögenssparplan sowie die Kündigung vor dem 60. Lebensjahr sind durchführbar, wobei auf alle Erträge der persönliche Steuersatz entfällt, verbunden mit weiteren eventuellen Nachteilen.
Flexibler Beginn der Altersrente
Der Anleger kann den Beginn der Auszahlungsphase flexibel zwischen dem 60. Und 67. Lebensjahr wählen. Das Kapital bzw. ein Teil davon kann in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung abgerufen oder in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden. Zu beachten ist, das Kapital aus geförderten Beiträgen nur zu 30 % entnommen werden darf. Ein Teil des Habens wird direkt in eine Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr mit der Auszahlung beginnt, eingezahlt. Ein Auszahlungsplan regelt bis zum 85. Lebensjahr die monatliche Auszahlung aus dem verbleibenden Guthaben.
Für ungeförderte Beiträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres gilt die hälftige Besteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Sowohl während der Ansparphase und dem Auszahlungsplan ist das Fondsguthaben vererbbar.