22.11.2008
Welche Garantie bietet eine Fonds-Rente?
Grundsätzlich spielt neben der Rendite für die allermeisten Kunden bei der Wahl des richtigen Produktes zur privaten Altersvorsorge natürlich auch der Aspekt der Sicherheit eine Rolle. Auch bei der Fonds-Rente stellt sich daher für viele Sparer die Frage, wie sicher diese Form der Geldanlage ist bzw. ob, und wenn ja welche, Garantie die Riester-Rente als Fonds-Rente bietet. Seit einiger Zeit muss man, um die Frage nach der Garantie beantworten zu können, zwischen zwei Varianten der Fonds-Rente bzw. des Fondssparens unterscheiden.
Klassische Fonds-Rente ohne Garantie
Das klassische Fondssparen und die daraus resultierende Fonds-Rente, ist mit keiner Garantie versehen, es sei denn, die Gesellschaft vergibt “freiwillig” eine solche Garantie.
Normalerweise sind aber weder Kapital noch Ertrag in irgendeiner Form garantiert. Auch wenn es besonders auf eine längere Laufzeit hin gesehen sehr unwahrscheinlich ist, kann der Anleger dennoch gerade im Bereich der Anlage in Aktienfonds sein gesamtes Kapital oder größere Teile davon verlieren. In der Praxis kann man allerdings davon ausgehen, dass die Anlage in Fonds auf eine längere Sicht hin relativ sicher ist, auch wenn man dafür “offiziell” keine Garantie erhält.
Riester-Rente als Fonds-Rente mit Garantie
Anders sieht es bei der Fonds-Rente aus, die durch die so genannte Riester-Rente gefördert werden kann. Es handelt sich hier um spezielle Fonds-Produkte, die unter anderem die Voraussetzung erfüllen müssen, dass die Fondsgesellschaft eine Kapitalgarantie gibt. Sie muss dem Kunden also garantieren, dass er zumindest sein eingezahltes Kapital in Rentenform nach Fälligkeit des Fondssparvertrages wieder zurück erhält. Hier erhält der Kunde also eine Kapitalgarantie, aber dennoch keinen garantierten Ertrag.