Archiv für das Tag 'Riester-Rente'

Grundsätzlich spielt neben der Rendite für die allermeisten Kunden bei der Wahl des richtigen Produktes zur privaten Altersvorsorge natürlich auch der Aspekt der Sicherheit eine Rolle. Auch bei der Fonds-Rente stellt sich daher für viele Sparer die Frage, wie sicher diese Form der Geldanlage ist bzw. ob, und wenn ja welche, Garantie die Riester-Rente als Fonds-Rente bietet. Seit einiger Zeit muss man, um die Frage nach der Garantie beantworten zu können, zwischen zwei Varianten der Fonds-Rente bzw. des Fondssparens unterscheiden.

Klassische Fonds-Rente ohne Garantie

Das klassische Fondssparen und die daraus resultierende Fonds-Rente, ist mit keiner Garantie versehen, es sei denn, die Gesellschaft vergibt “freiwillig” eine solche Garantie.

Normalerweise sind aber weder Kapital noch Ertrag in irgendeiner Form garantiert. Auch wenn es besonders auf eine längere Laufzeit hin gesehen sehr unwahrscheinlich ist, kann der Anleger dennoch gerade im Bereich der Anlage in Aktienfonds sein gesamtes Kapital oder größere Teile davon verlieren. In der Praxis kann man allerdings davon ausgehen, dass die Anlage in Fonds auf eine längere Sicht hin relativ sicher ist, auch wenn man dafür “offiziell” keine Garantie erhält.

Riester-Rente als Fonds-Rente mit Garantie

Anders sieht es bei der Fonds-Rente aus, die durch die so genannte Riester-Rente gefördert werden kann. Es handelt sich hier um spezielle Fonds-Produkte, die unter anderem die Voraussetzung erfüllen müssen, dass die Fondsgesellschaft eine Kapitalgarantie gibt. Sie muss dem Kunden also garantieren, dass er zumindest sein eingezahltes Kapital in Rentenform nach Fälligkeit des Fondssparvertrages wieder zurück erhält. Hier erhält der Kunde also eine Kapitalgarantie, aber dennoch keinen garantierten Ertrag.

Pefalu

Vorsorgen mit WWK Fonds-Rente

Die WWK Fonds-Rente ist eine individuelle Vorsorge mit mehreren Möglichkeiten der Anlagestrategie. Die Fonds-Rente der WWK beinhaltet eine fondsgebundene Rentenversicherung. Die eingezahlten Sparbeiträge werden in Investmentfonds investiert. Dadurch ist ein gleichmäßiger Vermögensaufbau möglich. Auf welche Art man später über sein Geld verfügen möchte, bleibt dem späteren Rentner freigestellt. D.h. entweder man lässt sich eine monatliche Rente ausbezahlen, oder entnimmt die komplette Summe. Da sich im Laufe des Lebens die persönliche Situation auch ändern kann, ist man mit der WWK Fonds-Rente durch ihre Flexibilität auf der sicheren Seite.

Fonds-Rente Kunden können Fonds selbst aussuchen oder Dachfonds wählen

Sie bietet außerdem durch die verschiedenen Einzelbausteine die Möglichkeit, sich seine Vorsorge selbst zusammenzustellen. Man unterscheidet zwischen 4 Anlageformen. Die erste Anlageform ist die individuelle Fondsanlage. Das bedeutet, Fonds-Rente Kunden entscheiden selbst über die Anlage und suchen aus den angebotenen Fonds die eigenen Favoriten für den Vermögensaufbau heraus. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit in den WWK Select Dachfonds zu investieren, der in eine von WWK getroffene Auswahl unterschiedlicher Investmentfonds investiert.

Garantiefonds Konzept DWS Flexpension

Die zweite Anlageform ist die Anlage in das Garantiefonds-Konzept DWS Flexpension. Dies ist eine Investmentanlage mit Garantie. Die Kombination zwischen Lebensversicherung und Fondsgesellschaft schützt vor fallenden Börsenkursen. WWK Fonds-Rente Kunden haben die Garantie, dass die eingezahlten Beiträge sicher sind und bei Ablauf auch ausbezahlt werden.

WWK Fonds-Rente mit passiver Anlagestrategie in verschiedenen Ausführungen

Die dritte Anlageform ist die passive Anlagestrategie. Dort hat man drei Möglichkeiten.

1) Anlage in internationale Aktien
2) Anlage in internationale Aktien und Rentenpapiere im Verhältnis 40% zu 60%
3) Anlage in überwiegend internationale Aktien und Rentenpapiere im Verhältnis 70% zu 30%.

Die vierte Anlageform ist die aktive Anlagestrategie, aufgeteilt in 4 Kategorien. 1) Die WWK Depot-Strategie 80%/20%. 2) Depot Strategie 60%/40%. 3) Depot Strategie 40%/60%. 4) Depot Strategie 20%/80%. Diese Strategien beruhen auf verschiedene Anlageformen in Aktien, Rentenpapiere und Geldmarktfonds.

Neben den oben genannten Lösungen gibt es weiterhin die WWK-Förder-Investrente (Riesterrente), die dem staatlich geförderten Altersvorsorge Konzept der Riester-Rente entspricht und somit die eingezahlten Beiträge garantiert und zugleich die Aussicht auf eine verbesserte Altersrente bietet.

Seit einigen Jahren wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Diese staatliche Riester Förderung wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Der Anleger erhält dabei auf seine getätigten Einzahlungen in bestimmte Sparverträge vom Staat noch einen “Bonus” in Form eines betragsmäßig begrenzten Zuschusses in der Höhe von 154 Euro bei Ledigen bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Seit Beginn des Jahres 2008 lohnt sich die Riester Förderung ganz besonders für Eltern mit in diesem Jahr geborenen Kindern, hier stehen erstmals 300 Euro staatliche Riester-Förderung je Kind zur Verfügung.

Gesetzgeber macht Vorgaben für Riester-Rente

Diese Riester-Rente wird allerdings nicht für alle Produkte zur privaten Altersvorsorge gewährt, sondern die jeweiligen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Wurde daher anfangs fast nur private Rentenversicherung durch die Riester-Rente gefördert, so kann die Förderung inzwischen auch für bestimmte Banksparpläne, Immobilienbesitz oder auch für die Anlage in Investmentfons (Fonds-Rente) in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Riester-Rente auch als Fonds-Rente in Anspruch genommen werden kann. Dieses funktioniert allerdings nur dann, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft für den bestimmten Fondsvertrag, in den der Kunde zur privaten Altersvorsorge einzahlt, zwei wesentliche Bedingungen erfüllt.

Anbieter einer Fonds-Rente muss eingezahlte Beiträge garantieren

Die gewählten Fondsverträge müssen zum einen “sicher” sein. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft muss dem Anleger in schriftlicher Form garantieren, dass er am Ende der Laufzeit, also bei Beginn der Rentenzahlung aus dem Fondsvertrag, zumindest sein bisher eingezahlten Kapital wieder zurück erhält.

Kann die Fondsgesellschaft eine solche Garantie nicht geben, handelt es sich um ein so genanntes “nicht-riesterfähiges” Produkt. Die zweite Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit die Fonds-Rente auch als Riester-Rente genutzt werden kann, ist die Tatsache, dass eine Rentenzahlung möglich sein muss. Der Kunde darf also bei Auszahlung des Guthabens nach Ablauf des Sparvertrages kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung muss auch wirklich in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen.

Gerade im Rahmen der derzeitigen Finanzkrise stellen sich viele Bürger die Frage, wie sicher ihre jeweiligen Anlageprodukte eigentlich sind. Besonders wichtig ist die Sicherheitsfrage natürlich bei Produkten, die der privaten Altersvorsorge dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch Investmentfonds Sparpläne, die dem Kunden später in Form einer Fonds-Rente als zusätzliche Altersvorsorge dienen sollen.

Fonds-Rente Sicherheit hängt von gewählten Fonds ab

Die Frage danach, wie sicher diese Fonds-Rente ist, kann man pauschal nicht beantworten, da es zum Einen darauf ankommt, bei welcher Fondsgesellschaft man die Fondsanteile erwirbt und zum Anderen in welche Fonds man (wahlweise) selbst oder die Gesellschaft im Auftrag des Fonds-Rente Sparers investiert hat.

Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass eine langfristige Anlage in Investmentfonds, also ab einer Anlagedauer von mindestens acht Jahren, bisher noch nie zu Verlusten geführt hat. Schwächephasen, die Aktienmärkte immer wieder durchleben, sind auf die Dauer gesehen durch Wachstumsphasen kompensiert, d.h. mehr als ausgeglichen worden. Zudem muss eine Fonds-Rente nicht unbedingt in Aktienfonds angelegt sein, viele Versicherungen wie auch Fondsgesellschaften schichten mit steigendem Lebensalter des Sparers immer mehr Fondsanteile des Sparers von Aktien- in Rentenfonds um. Dies führt zu einer größeren Sicherheit des Altersvorsorge Guthabens, auch und vor allem bei schlechter Börsenentwicklung.

Prüfender Blick auf den Renten-Anbieter ist ratsam

Die Auswahl des Fonds-Rente Anbieters sollte überlegt sein. Auch wenn das eigene Spar-Vermögen als Sondervermögen gegen Insolvenz der Versicherung bzw. Fondsgesellschaft geschützt ist, so können die Fondsauswahl und die angenommene Wertentwicklung doch sehr unterschiedlich sein.

Je nachdem wie hoch die Verwaltungskosten und die Wertentwicklung der von der Gesellschaft gewählten Fonds sind, kann die spätere Rente manchmal deutlich überdurchschnittlich oder eben nur durchschnittlich sein. Welche Fonds-Renten gut oder sehr gut sind, bewertet Stiftung Warentest in einer Ausgabe von Finanztest oder auch Focus Money fast jährlich neu. Zuletzt (im Jahr 2007) gut abgeschnitten haben die Angebote von DWS (DWS TopRente) und Commerzbank (Cominvest FörderDepot).

Staatliche Zulagen bei Fonds-Rente als Riester-Rente

Zusätzliche Vorteile werden vielen Fonds-Rente Anlegern durch die staatliche Förderung einer solchen privaten Altersvorsorge geboten. Sind die Fondssparpläne als Riester-Rente oder Rürup-Rente ausgewiesen, erhalten Sparer zusätzlich Riester-Förderung oder Steuervorteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

admin

Fonds-Rente Angebote

Die nachfolgenden Versicherungen bzw. Fondsgesellschaften bieten die Möglichkeit Investmentfonds per Sparplan oder Einmalanlagen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Angebot haben Fonds-Renten Sparer zum Teil auch die Möglichkeit staatliche Zuschüsse oder Steuervorteile gemäß Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) zum Vermögensaufbau zu nutzen.

Inwieweit die jeweiligen Angebote auf Sie zutreffen erklärt Ihnen gerne ein Makler des betreffenden Unternehmens-(Verbunds). Wir können hierzu keine Aussage treffen, sondern lediglich die Rahmendaten des Angebots vorstellen.

 

Sollten hier gemachte Angaben falsch oder veraltet sein, würden wir uns über einen entsprechenden Hinweis freuen.

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