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DWS BasisRente Premium

Mit der DWS BasisRente Premium können analog der Rürup-Rente auch all jene Anleger profitieren, die nicht in den Genuss der staatlichen Riester-Rente-Förderung kommen, also keine staatlichen Zulagen erhalten können. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Daher wird das Produkt, was als Fonds-Rente seit Oktober 2008 auf dem Markt ist, auch Basis-Rente genannt. Die Förderung der DWS BasisRente Premium besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während zurzeit 66 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, steigt der Anteil Schrittweise bis auf 100% im Jahr 2025.

Fonds-Rente ab 25,- Euro Beitrag pro Monat

Ferner besteht die Möglichkeit, dass auch Sparer, die bereits in einem fortgeschrittenen Alter sind, von dem Produkt profitieren; das maximale Einstiegsalter liegt bei 82 Jahren. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei monatlich 25 €; eine jährliche Zahlung ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung, die jedoch mindestens 2500 € betragen muss.

Trotz der recht hohen Aktienquote garantiert der Anbieter DWS die während der Ansparphase eingezahlten Netto-Beiträge, d.h. zu Rentenbeginn der BasisRente Premium werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 5 % Gebühren auf alle Fälle am Ende der Sparphase ausgeschüttet. Ab dem 55. Lebensjahr kann zudem der Vertrag mit einer Höchststandsgarantie versehen werden.

Bei Tod des Versicherten kann das Guthaben an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt werden oder ein Ehepartner führt den Vertrag in eigenem Namen fort. Der Versicherte selbst erhält eine lebenslange monatliche Rente mit den derzeit gültigen steuerlichen Auswirkungen.

Pefalu

Höhere Rente mit Fonds-Rente?

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Sich nur auf die staatliche Altersvorsorge zu verlassen wäre in der heutigen Zeit bringt das nächste Problem mit sich – viele stehen vor der Entscheidung, ob sie eine private Rentenversicherung abschließen sollen und in welcher Form diese private Vorsorge erfolgen soll.

Grundsätzlich eignen sich konventionelle Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen vor allem für sicherheitsorientierte Anleger, die mit einer festen Rente rechnen wollen oder müssen. Alternativ dazu bieten sich so genannte Fonds-Renten an. Hierbei werden in der Regel sämtliche Beiträge abzüglich Vertriebskosten bzw. Ausgabeaufschlag in Fonds investiert. Daneben existieren auch Produkte, bei denen nur die Überschussbeteiligung in Fonds fließt.

Faustregel: Je Jünger der Sparer desto höher die Aktienquote

In welche Fonds der Anleger investiert, hängt - sofern er sich überhaupt selbst darum kümmern möchte - von seinen persönlichen Vorlieben ab. Tendenziell gilt: Je jünger der Sparer ist, desto höher sollte die Aktienquote sein. Immerhin sind Aktien historisch gesehen die Anlageform, die die beste Rendite erwirtschaftet, zumindest langfristig. Durch eine Rendite, die erwartungs- und erfahrungsgemäß durchaus im Bereich von 7-8 % pro Jahr liegt, fällt die Rente in der Regel entsprechend höher aus, als bei konservativen Produkten.

Kursschwankungen der Fonds gleichen sich über die Jahre hinweg aus

Kursschwankungen spielen meistens nur eine untergeordnete Rolle, wenn man bedenkt, dass die Laufzeit einer Fondsrente für einen 20 jährigen Mann durchaus 40 - 50 Jahre betragen kann. Allerdings haben Fonds-Renten einen gravierenden Nachteil: Sollten die Beiträge zu 100 % in Aktienfonds fließen und der Aktienmarkt direkt vor Beginn der Rentenzahlung einbrechen, kann dies durchaus deutliche Nachteile bedeuten. Die Rente fällt dann oft unerwartet niedrig aus. In Anbetracht dieses Risikos, sollten nur Produkte gewählt werden, bei denen der Rentenbeginn variabel gewählt werden kann oder aber Angebote, die zum Ende der Sparphase in sichere Rentenfonds umschichten, bzw. gar eine Garantie anbieten wie die DWS mit der Höchststandssicherung des DWS Vermögenssparplans.

Das Ziel von Fondrenten wie der Condor Fonds-Rente besteht in der Erwirtschaftung einer attraktiven Rendite bei gleichzeitiger Reduzierung bzw. Geringhaltung der wirtschaftlichen Risiken. Die Versicherung verteilt das in Investmentfonds angesparte Vermögen daher zu unterschiedlichen Teilen in Aktienfonds, Rentenfonds und anderen Investmentfonds.

Condor Fonds-Rente - Rentenversicherung mit Investmentfonds

Das Konzept der Condor Fondsrente besteht in einer Rentenversicherung deren Kapital durch den Erwerb von Fondsanteilen während der Ansparphase aufgebaut wird. Im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung bietet das Condor Renten-Konzept eine höhere Renditechance und kann vertraglich flexibler gestaltet werden, als dies bei herkömmlichen Rentenversicherungen der Fall ist. Weiterhin vorteilhaft gestaltet sich die verträgliche und transparente Kostenbelastung, welche im Wesentlichen aus den Kosten der Investmentfonds und deren Verwaltung durch Condor besteht. Darüber hinaus sind verschiedene Auszahlungsmöglichkeiten vorgesehen, d.h. die Condor Fonds-Rente bietet z.B. die Möglichkeit einer Sofortrente mit der Sparer sofort die Altersrente gegen eine Einmaleinzahlung aufbessern können.

Drei verschiedene Fonds-Renten zur Auswahl

Condor bietet Fonds-Renten in drei unterschiedlichen Varianten als Comfort Linie, Compact Linie und die Gruppen Linie zur Auswahl. Die Comfort Linie ist u.a. besonders geeignet für eine weitreichende private Vorsorge mit einer hohen Flexibilität der Beitragszahlung.

Die Compact Linie ist zweck- und renditeorientiert und die Gruppen Linie bietet einen Sondertarif zur Absicherung größerer Personengruppen an. Großer Beliebtheit erfreut sich u.a. auch die Invest Rente, eine Rente mit Verknüpfungen aus Investmentsparen, Versicherungsschutz, fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung sowie Vermögen mit Todesfallschutz. Die Investment Rente ermöglicht lebenslangen Versicherungsschutz mit variablem Beginn zwischen dem 55. und 85. Lebensjahr mit guten Renditefaktoren, attraktiven Auszahlungskonditionen und Hinterbliebenenversicherung.

Zwischen dem 55. und 85. Lebensjahr kann man über den Beginn der Rente selbst entscheiden. Das Rentenkapital bleibt im persönlichen Fondsvermögen, wenn jemand länger als gedacht arbeitet und sich der Rentenbeginn dadurch verschiebt. Rentengelder können auch vorher schon ausgezahlt werden, wenn eine Teilrentenzahlung notwendig sein sollte.