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Bei der Skandia Fonds-Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung, im Rahmen derer die Gesellschaft nicht in klassische Produkte wie Termineinlagen oder Rentenpapiere investiert, sondern das Kapital der Kunden in Investmentfonds anlegt. Dadurch wird sowohl in der Ansparphase als auch in der späteren Rentenphase durch die Investmentorientierung eine sehr gute Rendite versprochen. Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr flexibles Angebot. Der Kunde kann während der Ansparphase schon ab einem Betrag von monatlich 35 Euro in den Sparvertrag einzahlen. Grundsätzlich ist eine Senkung oder Erhöhung des vereinbarten Sparbeitrages während der Laufzeit jederzeit möglich. Zudem sind auch jederzeit Zuzahlungen und Entnahmen möglich, sowie Beitragspausen.

Ferner hat der Kunde im Rahmen der Skandia Fonds-Rente die Möglichkeit, erst kurz vor Ende der Ansparphase zu entscheiden, wann die Rentenzahlung beginnen soll. Der Kunde kann zudem entscheiden, in welche Art von Fonds investiert werden soll. Die verschiedenen angebotenen Portfolios unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und des damit zusammenhängenden Risikos.

Skandia Fonds-Rente mit Rentenformel-S

Eine Besonderheit der Skandia Fonds-Rente ist der so genannte Investment-Split ab Beginn der Rentenzahlung (Rentenformel-S). Während fast alle anderen Gesellschaften wenige Jahre vor Beginn der Rentenphase nur noch in sichere Papiere wie Rentenwerte investieren, legt die Skandia Versicherung das Kapital auch weiterhin noch zum Teil in Aktienfonds an. Das ermöglicht dem Kunden zum einen die Auszahlung einer sicheren monatlichen Basisrente, und zum anderen eine mögliche attraktive Zusatzrente.

Ferner bietet Skandia im Rahmen der Skandia Fonds-Rente auch die Möglichkeit des Investments in Dachfonds ohne Abgeltungssteuer-Zahlung an. Eine Riester-Förderung ist (noch) nicht möglich, da aufgrund der Rentenformel-S nicht die gesamte Rente garantiert werden kann.

Seit einigen Jahren wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Diese staatliche Riester Förderung wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Der Anleger erhält dabei auf seine getätigten Einzahlungen in bestimmte Sparverträge vom Staat noch einen “Bonus” in Form eines betragsmäßig begrenzten Zuschusses in der Höhe von 154 Euro bei Ledigen bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Seit Beginn des Jahres 2008 lohnt sich die Riester Förderung ganz besonders für Eltern mit in diesem Jahr geborenen Kindern, hier stehen erstmals 300 Euro staatliche Riester-Förderung je Kind zur Verfügung.

Gesetzgeber macht Vorgaben für Riester-Rente

Diese Riester-Rente wird allerdings nicht für alle Produkte zur privaten Altersvorsorge gewährt, sondern die jeweiligen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Wurde daher anfangs fast nur private Rentenversicherung durch die Riester-Rente gefördert, so kann die Förderung inzwischen auch für bestimmte Banksparpläne, Immobilienbesitz oder auch für die Anlage in Investmentfons (Fonds-Rente) in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Riester-Rente auch als Fonds-Rente in Anspruch genommen werden kann. Dieses funktioniert allerdings nur dann, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft für den bestimmten Fondsvertrag, in den der Kunde zur privaten Altersvorsorge einzahlt, zwei wesentliche Bedingungen erfüllt.

Anbieter einer Fonds-Rente muss eingezahlte Beiträge garantieren

Die gewählten Fondsverträge müssen zum einen “sicher” sein. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft muss dem Anleger in schriftlicher Form garantieren, dass er am Ende der Laufzeit, also bei Beginn der Rentenzahlung aus dem Fondsvertrag, zumindest sein bisher eingezahlten Kapital wieder zurück erhält.

Kann die Fondsgesellschaft eine solche Garantie nicht geben, handelt es sich um ein so genanntes “nicht-riesterfähiges” Produkt. Die zweite Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit die Fonds-Rente auch als Riester-Rente genutzt werden kann, ist die Tatsache, dass eine Rentenzahlung möglich sein muss. Der Kunde darf also bei Auszahlung des Guthabens nach Ablauf des Sparvertrages kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung muss auch wirklich in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen.

Gerade im Rahmen der derzeitigen Finanzkrise stellen sich viele Bürger die Frage, wie sicher ihre jeweiligen Anlageprodukte eigentlich sind. Besonders wichtig ist die Sicherheitsfrage natürlich bei Produkten, die der privaten Altersvorsorge dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch Investmentfonds Sparpläne, die dem Kunden später in Form einer Fonds-Rente als zusätzliche Altersvorsorge dienen sollen.

Fonds-Rente Sicherheit hängt von gewählten Fonds ab

Die Frage danach, wie sicher diese Fonds-Rente ist, kann man pauschal nicht beantworten, da es zum Einen darauf ankommt, bei welcher Fondsgesellschaft man die Fondsanteile erwirbt und zum Anderen in welche Fonds man (wahlweise) selbst oder die Gesellschaft im Auftrag des Fonds-Rente Sparers investiert hat.

Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass eine langfristige Anlage in Investmentfonds, also ab einer Anlagedauer von mindestens acht Jahren, bisher noch nie zu Verlusten geführt hat. Schwächephasen, die Aktienmärkte immer wieder durchleben, sind auf die Dauer gesehen durch Wachstumsphasen kompensiert, d.h. mehr als ausgeglichen worden. Zudem muss eine Fonds-Rente nicht unbedingt in Aktienfonds angelegt sein, viele Versicherungen wie auch Fondsgesellschaften schichten mit steigendem Lebensalter des Sparers immer mehr Fondsanteile des Sparers von Aktien- in Rentenfonds um. Dies führt zu einer größeren Sicherheit des Altersvorsorge Guthabens, auch und vor allem bei schlechter Börsenentwicklung.

Prüfender Blick auf den Renten-Anbieter ist ratsam

Die Auswahl des Fonds-Rente Anbieters sollte überlegt sein. Auch wenn das eigene Spar-Vermögen als Sondervermögen gegen Insolvenz der Versicherung bzw. Fondsgesellschaft geschützt ist, so können die Fondsauswahl und die angenommene Wertentwicklung doch sehr unterschiedlich sein.

Je nachdem wie hoch die Verwaltungskosten und die Wertentwicklung der von der Gesellschaft gewählten Fonds sind, kann die spätere Rente manchmal deutlich überdurchschnittlich oder eben nur durchschnittlich sein. Welche Fonds-Renten gut oder sehr gut sind, bewertet Stiftung Warentest in einer Ausgabe von Finanztest oder auch Focus Money fast jährlich neu. Zuletzt (im Jahr 2007) gut abgeschnitten haben die Angebote von DWS (DWS TopRente) und Commerzbank (Cominvest FörderDepot).

Staatliche Zulagen bei Fonds-Rente als Riester-Rente

Zusätzliche Vorteile werden vielen Fonds-Rente Anlegern durch die staatliche Förderung einer solchen privaten Altersvorsorge geboten. Sind die Fondssparpläne als Riester-Rente oder Rürup-Rente ausgewiesen, erhalten Sparer zusätzlich Riester-Förderung oder Steuervorteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

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