Gerademal jeder zwanzigste (!) der über 50-jährigen Deutschen glaubt, dass fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen eine wichtigere Bedeutung für die private Altersvorsorge der Deutschen bekommen wird. Diese Erkenntnis muss für den Auftraggeber der Befragung, den Britischen Lebensversicherer Clerical Medical eine deutliche Ernüchterung gewesen sein, auch wenn, das darf nicht unerwähnt bleiben, die Zielgruppe eigentlich nicht im Mittelpunkt des Interesses stehen sollte. Warum? Nun, fondsgebundene Rentenversicherungen erzielen ihre überdurchschnittliche Wertentwicklung nur dann, wenn sie deutlich mehr als 10 Jahre bespart werden. Das hören die Anbieter zwar weniger gerne, ist aber eine Tatsache, die Berater wie Kunden keinesfalls aus den Augen verlieren sollten.
Nur 7 Prozent der 20 bis 49-jährigen von Fonds-Police überzeugt
Da erscheint es sowohl aus Vorsorge-, wie auch aus Fonds-Renten Anbieter-Sicht weitaus schlimmer, dass das Interesse der Jüngeren an einer solchen Altersvorsorge ebenfalls eher unterkühlter Natur ist. Lediglich 7 Prozent der 20 bis 49-jährigen sehen in einer fondsgebundene Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung eine sinnvolle Sparvorsorge. 28 Prozent hingegen verfügen über ein Sparbuch, dass zwar keine nennenswerten Zinsen erzielt, aber immer noch er Deutschen liebste Sparform darstellt.
Somit bleibt alles wie es immer schon war. Die Deutschen sind ein auf Sicherheit bedachtes Volk, die sich lieber mit wenig Zinsen und geringem Risiko als höheren Zinsen und höherem Risiko finanziell absichern. Fragt sich nur, wie überzeugend jene Berater sein mussten, die in den letzten Jahren Zertifikate in allen Richtungen und Risikograden an den Sparer brachten. Oder ist es vielleicht einfach dem Wort „Garantie“ geschuldet gewesen, dass niemand damit rechnete, dass auch Zertifikate Verluste bescheren können.
Wie dem auch sein: Der Autor stellt hiermit fest, dass für junge Sparer eine Fonds-Rente das deutlich bessere langfristige Investment darstellt als ein Sparbuch. Basta.
Viele Kunden, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen möchten, kennen sicherlich das Produkt der privaten Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um einen Sparvertrag, der zumeist von Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Ein relativ neues Angebot im Rahmen der privaten Rentenversicherung ist die Fondsgebundene Rentenversicherung. Grundsätzlich sind die beiden Produkte von ihrer Struktur her gleich aufgebaut, sie unterscheiden sich lediglich darin, in welche Finanzprodukte die Versicherungsgesellschaft das Kapital der Anleger investiert.
Wandelbare Anlage in Investmentfonds – Tausch während der Laufzeit möglich
Bei der “normalen” Rentenversicherung sind dieses zumeist recht sichere Produkte wie zum Beispiel Rentenpapiere und Bundeswertpapiere. Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung investiert der Versicherer das Kapital der Versicherten in bestimmte Investmentfonds. Welche speziellen Fonds das sein sollen, kann sich der Kunde zumeist bei Vertragsabschluss aussuchen. Zudem hat er in den meisten Fällen noch die Möglichkeit, die Fonds während der Vertragslaufzeit zu tauschen oder umzuschichten.
Mehr Rendite bedeutet höhere Rente durch fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung soll dem Kunden vor allem den Vorteil bringen, dass der Gesamtertrag im Durchschnitt höher ist, als bei der herkömmlichen privaten Rentenversicherung. Besonders, wenn sich der Kunde bzw. die Versicherungsgesellschaft für eine Anlage in Aktienfonds entscheidet, kann man aus der Vergangenheit heraus davon ausgehen, dass die Rendite im Schnitt zwischen 6-8 Prozent pro Jahr beträgt. Eine klassische private Rentenversicherung würde im Durchschnitt eine Rendite von wahrscheinlich zwischen 4-5 Prozent aufweisen.
Da manche fondsgebundene Rentenversicherungen inzwischen auch die geforderten Riester-Kriterien erfüllen, also Garantie des eingezahlten Kapitals und Verrentung des Kapitals nach Ablauf des Vertrages, kann der Kunde also diese Alternative auch dann wählen, wenn er eine staatliche Riester Förderung in Anspruch nehmen möchte.
Grundsätzlich spielt neben der Rendite für die allermeisten Kunden bei der Wahl des richtigen Produktes zur privaten Altersvorsorge natürlich auch der Aspekt der Sicherheit eine Rolle. Auch bei der Fonds-Rente stellt sich daher für viele Sparer die Frage, wie sicher diese Form der Geldanlage ist bzw. ob, und wenn ja welche, Garantie die Riester-Rente als Fonds-Rente bietet. Seit einiger Zeit muss man, um die Frage nach der Garantie beantworten zu können, zwischen zwei Varianten der Fonds-Rente bzw. des Fondssparens unterscheiden.
Klassische Fonds-Rente ohne Garantie
Das klassische Fondssparen und die daraus resultierende Fonds-Rente, ist mit keiner Garantie versehen, es sei denn, die Gesellschaft vergibt “freiwillig” eine solche Garantie.
Normalerweise sind aber weder Kapital noch Ertrag in irgendeiner Form garantiert. Auch wenn es besonders auf eine längere Laufzeit hin gesehen sehr unwahrscheinlich ist, kann der Anleger dennoch gerade im Bereich der Anlage in Aktienfonds sein gesamtes Kapital oder größere Teile davon verlieren. In der Praxis kann man allerdings davon ausgehen, dass die Anlage in Fonds auf eine längere Sicht hin relativ sicher ist, auch wenn man dafür “offiziell” keine Garantie erhält.
Riester-Rente als Fonds-Rente mit Garantie
Anders sieht es bei der Fonds-Rente aus, die durch die so genannte Riester-Rente gefördert werden kann. Es handelt sich hier um spezielle Fonds-Produkte, die unter anderem die Voraussetzung erfüllen müssen, dass die Fondsgesellschaft eine Kapitalgarantie gibt. Sie muss dem Kunden also garantieren, dass er zumindest sein eingezahltes Kapital in Rentenform nach Fälligkeit des Fondssparvertrages wieder zurück erhält. Hier erhält der Kunde also eine Kapitalgarantie, aber dennoch keinen garantierten Ertrag.
Die SwissLife Fonds-Rente ist eine fondsgebundene Rentenversicherung, die durch die Zweiteilung in Garantie- und Investitionsteil auch sicherheitsbewussten Kunden ermöglicht, eine ordentliche Rendite einzufahren. SwissLife Fonds-Rente Kunden können aus einem Pool chancenreicher Investmentfonds auswählen und darin nach Belieben umschichten. Nach Ablauf der Ansparphase bestehen mehrere Möglichkeiten über das Kapital zu verfügen:
- Auszahlung einer lebenslang garantierten Rente
- Auszahlung des gesamten an gesparten Kapitals
- Teilauszahlung bis zu 30 % des angesparten Kapitals und weitere Rentenzahlung
- Übertragung der Fondsanteile in ein Depot
SwissLife Rentenversicherung – Vorsorge mit Fonds
Vor dem Hintergrund der sich verändernden Altersstruktur der Deutschen Bevölkerung wird es immer unwahrscheinlicher die Lebenhaltungskosten aus der gesetzlichen Altersrente bestreiten zu können. Vor diesem Hintergrund wird private Altersvorsorge immer wichtiger, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine staatlich gefördertes Modell, wie das der Riester-Rente handelt, oder eine zusätzlich Fonds-Rente, die unter Umständen lediglich dem Aufbau eines privaten Altersvorsorgevermögens dient.
Wer sich für einen solchen Fonds-Sparplan zum Rentenaufbau entscheidet, sollte allerdings berücksichtigen, dass nicht alle Fonds-Renten Vorteile gegenüber der Abgeltungssteuer bieten. Unter Umständen kann es sehr vorteilhaft sein auf eine der staatlich regulierten Riester-Renten zurückzugreifen, auch wenn man keinen Anspruch auf staatliche Förderung hat. Vielfach sind Erträge, die während der Ansparphase erzielt werden nämlich nicht Abgeltungssteuer pflichtig. Diese Erlöse unterliegen dann der nachgelagerten Besteuerung und müssen erst zum Auszahlungszeitpunkt versteuert werden, wenn der Steuersatz anzunehmen geringer ist als die 25% pauschale Abgeltungssteuer – die nebenbei auch die Geschwindigkeit des Vermögensaufbaus hemmen.
Seit einigen Jahren wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Diese staatliche Riester Förderung wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Der Anleger erhält dabei auf seine getätigten Einzahlungen in bestimmte Sparverträge vom Staat noch einen “Bonus” in Form eines betragsmäßig begrenzten Zuschusses in der Höhe von 154 Euro bei Ledigen bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Seit Beginn des Jahres 2008 lohnt sich die Riester Förderung ganz besonders für Eltern mit in diesem Jahr geborenen Kindern, hier stehen erstmals 300 Euro staatliche Riester-Förderung je Kind zur Verfügung.
Gesetzgeber macht Vorgaben für Riester-Rente
Diese Riester-Rente wird allerdings nicht für alle Produkte zur privaten Altersvorsorge gewährt, sondern die jeweiligen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Wurde daher anfangs fast nur private Rentenversicherung durch die Riester-Rente gefördert, so kann die Förderung inzwischen auch für bestimmte Banksparpläne, Immobilienbesitz oder auch für die Anlage in Investmentfons (Fonds-Rente) in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Riester-Rente auch als Fonds-Rente in Anspruch genommen werden kann. Dieses funktioniert allerdings nur dann, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft für den bestimmten Fondsvertrag, in den der Kunde zur privaten Altersvorsorge einzahlt, zwei wesentliche Bedingungen erfüllt.
Anbieter einer Fonds-Rente muss eingezahlte Beiträge garantieren
Die gewählten Fondsverträge müssen zum einen “sicher” sein. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft muss dem Anleger in schriftlicher Form garantieren, dass er am Ende der Laufzeit, also bei Beginn der Rentenzahlung aus dem Fondsvertrag, zumindest sein bisher eingezahlten Kapital wieder zurück erhält.
Kann die Fondsgesellschaft eine solche Garantie nicht geben, handelt es sich um ein so genanntes “nicht-riesterfähiges” Produkt. Die zweite Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit die Fonds-Rente auch als Riester-Rente genutzt werden kann, ist die Tatsache, dass eine Rentenzahlung möglich sein muss. Der Kunde darf also bei Auszahlung des Guthabens nach Ablauf des Sparvertrages kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung muss auch wirklich in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen.