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Im Zeichen der derzeitigen Finanzkrise suchen die meisten Anleger nach sicheren Produkten, die sie auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge nutzen können. Am Finanzmarkt gibt es für diesen Bereich einige Produktangebote, zum Beispiel die Anlage in Investmentfonds. Der Kunde hat hier die Möglichkeit im Rahmen von Fonds-Sparverträgen bzw. so genannten Fonds-Renten, regelmäßig Fondsanteile zu erwerben und somit ein Vermögen für die spätere zusätzliche Rentenzahlung aufzubauen. Im Zusammenhang mit der Anlage in Fonds wird auch immer wieder der Begriff des Sondervermögens genannt. Fonds gelten hinsichtlich des Bonitätsrisikos als sehr sicher, weil sie kein Emittentenrisiko haben, wie zum Beispiel alle Schuldverschreibungen.

Kundeneinlagen und Unternehmensvermögen werden getrennt

Das Vermögen der Anleger, also die Kapitalbeiträge, die dem Fonds in Form von Anteilskäufen zufließen, muss getrennt von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt werden. Dieses getrennt verwaltete Vermögen wird dann als Sondervermögen bezeichnet. Die Fondsgesellschaft kann sich dabei nicht aussuchen, ob sie das Vermögen der Anleger getrennt verwahrt oder nicht, sondern es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage in Deutschland, welche durch das Kapitalanlagegesetz besteht.

Sondervermögen schützt Anleger gegen Insolvenz der Bank

Der große Vorteil für den Anleger ist die Sicherheit dieses Sondervermögens, denn sollte die Fondsgesellschaft einmal nicht mehr liquide sein oder gar Insolvenz anmelden müssen, so fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse und kann wieder an den Kunden zurück gezahlt werden. Aus dieser Sicht ist die Anlage in Fonds als Altersvorsorge also sehr sicher.

Gerade im Rahmen der derzeitigen Finanzkrise stellen sich viele Bürger die Frage, wie sicher ihre jeweiligen Anlageprodukte eigentlich sind. Besonders wichtig ist die Sicherheitsfrage natürlich bei Produkten, die der privaten Altersvorsorge dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch Investmentfonds Sparpläne, die dem Kunden später in Form einer Fonds-Rente als zusätzliche Altersvorsorge dienen sollen.

Fonds-Rente Sicherheit hängt von gewählten Fonds ab

Die Frage danach, wie sicher diese Fonds-Rente ist, kann man pauschal nicht beantworten, da es zum Einen darauf ankommt, bei welcher Fondsgesellschaft man die Fondsanteile erwirbt und zum Anderen in welche Fonds man (wahlweise) selbst oder die Gesellschaft im Auftrag des Fonds-Rente Sparers investiert hat.

Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass eine langfristige Anlage in Investmentfonds, also ab einer Anlagedauer von mindestens acht Jahren, bisher noch nie zu Verlusten geführt hat. Schwächephasen, die Aktienmärkte immer wieder durchleben, sind auf die Dauer gesehen durch Wachstumsphasen kompensiert, d.h. mehr als ausgeglichen worden. Zudem muss eine Fonds-Rente nicht unbedingt in Aktienfonds angelegt sein, viele Versicherungen wie auch Fondsgesellschaften schichten mit steigendem Lebensalter des Sparers immer mehr Fondsanteile des Sparers von Aktien- in Rentenfonds um. Dies führt zu einer größeren Sicherheit des Altersvorsorge Guthabens, auch und vor allem bei schlechter Börsenentwicklung.

Prüfender Blick auf den Renten-Anbieter ist ratsam

Die Auswahl des Fonds-Rente Anbieters sollte überlegt sein. Auch wenn das eigene Spar-Vermögen als Sondervermögen gegen Insolvenz der Versicherung bzw. Fondsgesellschaft geschützt ist, so können die Fondsauswahl und die angenommene Wertentwicklung doch sehr unterschiedlich sein.

Je nachdem wie hoch die Verwaltungskosten und die Wertentwicklung der von der Gesellschaft gewählten Fonds sind, kann die spätere Rente manchmal deutlich überdurchschnittlich oder eben nur durchschnittlich sein. Welche Fonds-Renten gut oder sehr gut sind, bewertet Stiftung Warentest in einer Ausgabe von Finanztest oder auch Focus Money fast jährlich neu. Zuletzt (im Jahr 2007) gut abgeschnitten haben die Angebote von DWS (DWS TopRente) und Commerzbank (Cominvest FörderDepot).

Staatliche Zulagen bei Fonds-Rente als Riester-Rente

Zusätzliche Vorteile werden vielen Fonds-Rente Anlegern durch die staatliche Förderung einer solchen privaten Altersvorsorge geboten. Sind die Fondssparpläne als Riester-Rente oder Rürup-Rente ausgewiesen, erhalten Sparer zusätzlich Riester-Förderung oder Steuervorteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.