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Der in der Skandia Fonds-Rente wählbare Investmentfonds “DWS Invest Global Agribusiness LC”(ISIN LU0273158872) ist ein Fonds für jene Anleger, die auch ein vergleichsweise größere Rendite-Risiko-Verhältnis für die eigene Altersvorsorge nicht scheuen. Oder anders gesagt – diese Sparer setzen auf den Zukunftsmarkt Agrar- und Landwirtschaft um die eigene Rente durch eine mögliche höhere Rendite aufzupeppen.

DWS Invest Global Agribusiness LC – eher eine Anlage für …

All jene Anleger, die dem Fondsmanagement Vertrauen schenken und nicht schockiert sind, wenn Kursausschläge mal ein wenig heftiger ausfallen. Es ist also denkbar, dass dieser Fonds auch mal vorübergehend deutlich an Wert einbüßt um sich dann wieder ebenso ruckartig zu erholen. Agrarerlöse hängen eben auch von der nächsten Ernte ab, fallen diese nicht wie erwartet aus, sind Kursschwankungen vorprogrammiert. 

Dem Risiko der Anlage stehen aber gerade in diesem von Globalisierung und globaler Erwärmung am stärksten betroffenen Wirtschaftsbereich erhebliche Chancen gegenüber. Der DWS Invest Global Agribusiness LC investiert weltweit in Unternehmen, die entweder deutlich renditestark in der Landwirtschaft oder im erweiterten Sinne aus diesem Sektor zuzurechnen sind und sich zugleich durch eine kompetente Unternehmensführung sich auszeichnen. Der Fonds wird in US-Dollar notiert, was sowohl hinsichtlich Chancen und Risiken zu berücksichtigen ist, die allerdings bei einem längeren Anlagehorizont eher zu vernachlässigen sind. Was immer die Finanzmarkt Interventionen des US-Präsidenten Obama für die Zukunft bedeuten werden, wird bei einem Anlagehorizont von mehr als 20 Jahren sicherlich vernachlässigbar sein.

Schlimmer steht es um die Auswirkungen der Klimaerwärmung und die dadurch eintretende Versteppung vieler Agrarzentren. Schwindende Nahrungsmittel Ressourcen und eine steigende Weltbevölkerung könnten die Zukunft der Menschheit deutlich stärken beeinflussen als die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise.

Für die Gestaltung der individuellen Altersvorsorge kommen für die meisten Anleger auch Investmentfonds in Frage. gerade vor dem Hintergrund der langen Anspardauer von nicht selten mehr als 30 Jahren, rentieren sich wachstumsorientierte Investmentfonds besonders. Die Rendite liegt bei einem langfristigen Anlagehorizont meist im hohen einstelligen Bereich und damit über dem Durchschnitt langfristiger Anlagen.

Fonds-Sparpläne unterliegen der Abgeltungssteuer – Riester-Renten nicht

Aufgrund der kommenden Abgeltungssteuer und dem damit verbundenen Wegfall der Spekulationsfrist, fragen sich viele Sparer und Anleger allerdings, ob der Abschluss einer Fonds-Rente überhaupt sinnvoll ist. Eine pauschale Beantwortung dieser berechtigten Frage ist allerdings nicht möglich. Vielmehr gilt es zwischen riestergeförderten Vorsorgeprodukten und privaten Fondssparplänen zu unterscheiden. Bei letzteren greift nämlich sehr wohl die Abgeltungssteuer. Demgegenüber bleibt der Ertrag aus ersterer Vertragsform stets von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Lediglich der Ertragsanteil ist bei mit dem persönlichen Steuersatz bei Rentenbeginn zu versteuern.

Damit ist die Riesterrente in der Regel die bessere Wahl, da die meisten Rentner keine, oder nur sehr geringe Steuern bezahlen müssen. Private Fondssparpläne eignen sich dagegen vor allem für Personen mit hohem oder sehr hohem Einkommen und Spitzensteuersatz. Diese erzielen durch die Einführung der Abgeltungssteuer eine relative Steuerersparnis. Allerdings leiden auch diese Anleger unter dem Wegfall der Spekulationsfrist.

Anbieter von Fonds-Renten vertrauen wie auch viele Anleger auf die „großen“ Fonds

Grundsätzlich eignen sich für den langfristigen Vermögensaufbau vor allem Fonds, die auf solides Wachstum und nicht auf Spekulation setzen. Große Fonds, mit historisch nachvollziehbarer Kursentwicklung sind zum Beispiel Ari Deka, der Templeton European Growth Fund oder der Vermögensbildungsfond I von DWS.

Pefalu

Was ist ein Fonds?

Fonds, wie Investmentfonds als Kurzform häufig genannt werden, ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der im Zusammenhang mit renditestarken Anlagemöglichkeiten immer wieder fällt. Es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Fonds: Offene und geschlossene Fonds. Während offene Fonds immer neues Anlagevermögen aufnehmen und Anleger jederzeit ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, werden geschlossene Fonds für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse geschlossen. Geschlossene Fonds laufen meist über eine bestimmte Dauer, während offene Fonds meist unbegrenzt laufen.

Offene und geschlossene Fonds unterscheiden sich deutlich

Aber nicht nur in Punkto Laufzeit und Verfügbarkeit unterscheiden sich die beiden Fondsarten. Auch unter Risikogesichtspunkten gibt es Unterschiede. Geschlossene Fonds ermöglichen meist keine so breite Diversifikation (Verteilung des Anlagerisiko auf verschiedene Wertanlagen) wie offene Fonds. Vielmehr investieren sie oft nur in ein oder einige wenige Projekte. Ein geschlossener Immobilienfonds kann zum Beispiel nur für die Finanzierung eines einzigen Einkaufszentrums aufgelegt werden. Sollte ein Investment im geschlossenen Fonds unrentabel sein, hat dies nachhaltige Konsequenzen auf die Rendite der Anlage.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer bieten Fonds-Renten Vorteile

Steuerlich betrachtet sind Investmentfonds besonders bis zum Ablauf des Jahres 2008 interessant (gewesen). Unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist konnten Kursgewinne aus Fondsanlagen nämlich steuerfrei vereinnahmt werden. Dieses Privileg entfällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Bei Investitionen ab dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Damit macht es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob eine Investition für 2 Wochen oder 15 Jahre getätigt wird. Da Investitionen in Fonds meist sehr langfristiger Natur sein sollten, ergeben sich hieraus analog von Banksparplänen Nachteile durch die Besteuerung der Zwischenerlöse. Dennoch sind Fonds unter Renditegesichtspunkten eine interessante Assetklasse auch und sogar sehr im Hinblick auf die private Altersvorsorge bei z.B. Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente).

 
Im Rahmen der private Altersvorsorge gilt es zu beachten, dass man so früh wie möglich mit dieser beginnt, denn je später man damit startet, desto höher werden sie Sparbeiträge die man zahlen muss, um eine bestimmte Rente erreichen zu können. Wer zum Beispiel im Alter von 25 Jahren mit der privaten Altersvorsorge beginnt, muss durchschnittlich “nur” ca. 100 Euro im Monate einzahlen, um später eine Rente von 500 Euro monatlich zu erhalten, während ein 40-jähriger bereits monatlich über 250 Euro einzahlen muss, um die gleiche Rentenzahlung erzielen zu können.

Aus diesem Grunde sollten – so absurd das auf den ersten Blick auch erscheinen mag - Eltern bereits für ihr Kind mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen. Dazu eignet sich aufgrund der langen Anlagedauer besonders eine Fonds-Rente, die man sicherlich auch als die Kinder-Rente schlechthin bezeichnen kann. 

Grundsätzlich bietet das Investieren in Investmentfonds im Rahmen der zu erzielenden Fonds-Rente fast nur Vorteile gegenüber anderen Anlageprodukten. Ein, allerdings mit zunehmender Anlagedauer zu vernachlässigender Nachteil, ist durch die Anlage in Aktienfonds gegeben. 

Fonds-Rente bietet Chancen gegenüber Banksparplan und Versicherung

Diese weisen gegenüber Banksparplänen oder auch Versicherungen ein erhöhtes Anlagerisiko auf, welches durch die wechselnden Auf und Ab der Börsen verursacht wird. Dieses Risiko wird allerdings deutlich vermindert, wenn man lange genug spart – oder anders herum gesagt: Früh genug mit dem Fonds Kindersparplan beginnt. Über die Zeit hinweg bieten Investmentfonds eine deutlich bessere Rendite als Versicherungen oder eben Zinsen. 

Historisch gesehen wird eine Anlagedauer von mindestens zehn Jahren als ausreichend angesehen um das Verlustrisiko signifikant zu verringern. Im Falle einer deutlich längeren Sparphase die z.B. einen bei Geburt begonnenen und zum Ende der Schulzeit (oder zu Beginn des Studiums) beendeten Sparplan beinhaltet, sinkt das Verlustrisiko weiter und die Chancen auf eine problemlos Studienfinanzierung steigen.

Mit 100 Euro zum Millionär – die Anlagedauer macht es möglich

In Zahlen gesprochen bedeutet das – wer ab Geburt des Kindes jeden Monat 100 Euro (100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag; 0,5% Verwaltungsgebühr) in den Fondssparplan gesteckt hat, kann sich über mehr als 40.000 Euro Vermögen freuen, wenn das Kind volljährig wird. Würde man die Fonds-Rente tatsächlich bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren beibehalten, stünden komfortable 1,6 Mio. Euro zur Rentenaufbesserung zur Verfügung. So gesehen ist die Fonds-Rente die nahezu ideale Kinder-Rente, da besonders bei Aktien auf die lange Laufzeit hin betrachtet sehr hohe Renditen bei großer Sicherheit zu erwarten sind.

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DWS BasisRente Premium

Mit der DWS BasisRente Premium können analog der Rürup-Rente auch all jene Anleger profitieren, die nicht in den Genuss der staatlichen Riester-Rente-Förderung kommen, also keine staatlichen Zulagen erhalten können. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Daher wird das Produkt, was als Fonds-Rente seit Oktober 2008 auf dem Markt ist, auch Basis-Rente genannt. Die Förderung der DWS BasisRente Premium besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während zurzeit 66 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, steigt der Anteil Schrittweise bis auf 100% im Jahr 2025.

Fonds-Rente ab 25,- Euro Beitrag pro Monat

Ferner besteht die Möglichkeit, dass auch Sparer, die bereits in einem fortgeschrittenen Alter sind, von dem Produkt profitieren; das maximale Einstiegsalter liegt bei 82 Jahren. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei monatlich 25 €; eine jährliche Zahlung ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung, die jedoch mindestens 2500 € betragen muss.

Trotz der recht hohen Aktienquote garantiert der Anbieter DWS die während der Ansparphase eingezahlten Netto-Beiträge, d.h. zu Rentenbeginn der BasisRente Premium werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 5 % Gebühren auf alle Fälle am Ende der Sparphase ausgeschüttet. Ab dem 55. Lebensjahr kann zudem der Vertrag mit einer Höchststandsgarantie versehen werden.

Bei Tod des Versicherten kann das Guthaben an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt werden oder ein Ehepartner führt den Vertrag in eigenem Namen fort. Der Versicherte selbst erhält eine lebenslange monatliche Rente mit den derzeit gültigen steuerlichen Auswirkungen.

Das Cominvest Förderdepot ist ein fondsgebundenes Riesterprodukt, welches den individuellen Lebenszyklusansatz des Sparers berücksichtigt und Risiken wie auch Chancen der Fonds-Rente Sparer ausgewogen hält. Da es sich um ein zertifiziertes Riester-Rente-Angebot handelt erhalten Sparer die staatliche Riesterzulage auf die eingezahlten Beiträge. Neben der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr können auch Kinderzulagen oder ein sogenannter Berufsstarterbonus gezahlt werden, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben sind.

Wie die Börse auch läuft – das Cominvest Förderdepot garantiert das eingezahlte Kapital

Die Beiträge, sowie die staatlichen Riesterzulagen fließen dann in verschiedene Fonds. Aus Diversifikationsgründen wird das im Cominvest Förderdepot angesparte Kapital in Aktienfonds oder Dachfonds und Rentenfonds investiert. Die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals wird garantiert, sodass nominell kein Kapitalverlust möglich ist. Grundsätzlich gilt: Je länger die Vertragslaufzeit ist, desto geringer ist der Anteil an Rentenfonds, sodass mit einer langen Laufzeit die Renditechancen besonders hoch sind.

Comindest Fonds-Rente - fünf Fonds zur Auswahl

Dem Anleger stehen insgesamt fünf verschiedene Aktien-/ Mischfonds zur Auswahl bereit. Die Cominvest bietet damit als einziges Institut eine Wahlmöglichkeit für den Anleger. Damit kann der Anleger das Produkt individuell an seine Vorstellungen anpassen. Von der Wahl des Anlegers unabhängig: Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird das Fondsdepot komplett in sichere Anlagen umgeschichtet, um das Depot gegen Verlustrisiken abzusichern. So besteht keine Gefahr, dass ein plötzlicher Einbruch der Märkte das angesparte Kapital dezimiert.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital aber auch im Rahmen der Wohn-Riester-Regelung zur Eigenheimfinanzierung herangezogen werden. Außerdem kann der Vertrag jederzeit beitragsfrei gestellt werden, etwa wenn keine Zulagenberechtigung mehr bestehen sollte.

 

Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eines der politischen Hauptanliegen unserer Zeit. Aus dieser Motivation wurde das Konzept der Riester-Rente erdacht und von verschiedenen Anbietern im Rahmen der staatlichen Vorgaben zu konkreten Vorsorgeangeboten umgesetzt. Dadurch gibt die Riester-Rente jedem Bürger die Möglichkeit, parallel zur staatlichen Altersrente eine private Vorsorge aufzubauen. Dieses Engagement wird durch attraktive jährliche Zuschüsse der Bundesregierung von 154,- Euro pro Erwachsenem und bis zu 300.- Euro pro Kind belohnt.

DWS Angebot Riester-Rente Premium

Anders als Versicherungsgesellschaften bietet DWS als Fondsgesellschaft eine Fonds-Rente als Riester-Rente an. Hier wird in DWS Fonds und Investmentfonds anderer Gesellschaften investiert. Abschließen kann diese DWS Riester-Rente im Prinzip jeder im Alter zwischen 0 und 57 Jahren um die eigene Altersvorsorge damit zu verbessern.

Sollte es im Laufe der Zeit finanziell einmal eng werden, können Teile des in angesparten Kapitals entnommen werden. Auch das Aussetzen der monatlichen Einzahlungen ist möglich.
Ab dem 55. Lebensjahr kann jeder Sparer eine „persönliche Höchststandsicherung“ festlegen, sofern er das möchte werden dann nur noch Fonds ausgesucht, die kein Absinken des eigenen Guthabens mehr ermöglichen (aber eben auch so gut wie Steigerung). Damit schaut jeder Sparer Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt kurz vor der Rente beruhigt entgegen. Den Beginn der Auszahlungen legt der Sparer zwischen 60 und 67 Jahren fest, auch hier gilt, je länger das Geld arbeiten kann, umso höher kann letztendlich die aus der Fonds-Rente erziele Altersrente sein.

Verstirbt ein Anleger in der Ansparphase, so erbt der Ehepartner das Guthaben einschließlich der gezahlten Zuschläge. Erben später Kinder oder Enkel, müssen diese die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen. Das angesparte Fonds-Vermögen bleibt in jedem Fall erhalten.

Vorab gesagt – dieser Beitrag handelt nicht von Fonds-Renten, sondern von regelmäßigen Auszahlungen, die Personen im Rentenalter wie auch alle anderen Jüngeren aus Fonds beziehen (können), sofern dies mit der Fondsgesellschaft so vereinbart ist. 

Das Ärgernis der Fondsbranche nahm bereits vor einigen Tagen seinen Lauf, als die Fortführung von Auszahlungsplänen trotz Schließung eben jener Immobilienfonds von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert wurde. Es könne nicht sein, so die Meinung der Bundesanstalt, dass Fondsanteile nicht zurückgenommen würden, aber dennoch Auszahlungspläne aus diesen Fonds weiterhin bedient würden. Genauer betrachtet ist die BaFin Meinung gut nachvollziehbar, wenn mangels ausreichender Liquidität keine Anteile zurückgenommen werden, können auch keine monatlichen Entnahmen aus Auszahlungsplänen bedient werden. 

Die Diskussion beschädigt des Image von Immobilienfonds als sichere Anlage

Für die betroffenen Fondsgesellschaften wie auch für die Inhaber der Auszahlungspläne ist diese Meinung mehr als ärgerlich, zum Einen beschädigt es den Ruf der Immobilienfonds als sichere Anlage, die sich besonders zur Aufbesserung der Rente eignet, zum anderen bestreiten diejenigen, die über einen solchen Auszahlungsplan verfügen zum Teil ihrer Ruhestand aus den monatlich eingehenden Zahlungen. Nimmt man ihnen diese, fehlt die das Geld unmittelbar in der Haushaltskasse. So gesehen ist die Weigerung der Immobilienfonds die Auszahlungspläne ebenfalls ruhen zu lassen die beste Lösung für alle Beteiligte, auch wenn diese eigentlich unlogisch ist.

Zur Begründung führen die Fondsgesellschaften an, dass der jeweilige Auszahlungsplan bereits vor Schließung der Fonds eingerichtet worden sei und somit Forderungen gegenüber der Gesellschaft darstellen, die bereits bestanden als der Fonds schließen musste. Zum anderen ist die Zahl derer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen vergleichsweise gering, so dass das benötigte Budget durch Kapitalzuflüsse gedeckt sei. 

Auszahlungspläne stellen Ungleichbehandlung der Fondsbesitzer dar

Alle diese Gründe werden vermutlich nicht dazu führen, dass die BaFin einlenkt, da es sich um eine wissentliche Ungleichbehandlung der Fondsanteilseigner handelt. Es ist aber anzunehmen, dass sich Fondsgesellschaften eine Änderung ihres Regelwerks auferlegen werden um solchen Diskussion, die nur unnötig das Image der Anlageklasse schädigen, in Zukunft gar nicht erst stellen müssen.

Was hat das mit Fonds-Renten zu tun? Anders als Auszahlungspläne aus Investmentfonds, stellt die Fonds-Rente eine regelmäßige Auszahlung aus dem eigenen Anlagevermögen dar, welche nicht von Fondsschließungen beeinträchtigt werden kann. Auch wenn das Modell Fonds-Rente große Ähnlichkeiten mit einem Fonds Auszahlungsplan aufweist, so sind es aus gesetzlicher Sicht zwei völlig unterschiedlich zu behandelnde Rentenarten.

Pefalu

Höhere Rente mit Fonds-Rente?

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Sich nur auf die staatliche Altersvorsorge zu verlassen wäre in der heutigen Zeit bringt das nächste Problem mit sich – viele stehen vor der Entscheidung, ob sie eine private Rentenversicherung abschließen sollen und in welcher Form diese private Vorsorge erfolgen soll.

Grundsätzlich eignen sich konventionelle Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen vor allem für sicherheitsorientierte Anleger, die mit einer festen Rente rechnen wollen oder müssen. Alternativ dazu bieten sich so genannte Fonds-Renten an. Hierbei werden in der Regel sämtliche Beiträge abzüglich Vertriebskosten bzw. Ausgabeaufschlag in Fonds investiert. Daneben existieren auch Produkte, bei denen nur die Überschussbeteiligung in Fonds fließt.

Faustregel: Je Jünger der Sparer desto höher die Aktienquote

In welche Fonds der Anleger investiert, hängt - sofern er sich überhaupt selbst darum kümmern möchte - von seinen persönlichen Vorlieben ab. Tendenziell gilt: Je jünger der Sparer ist, desto höher sollte die Aktienquote sein. Immerhin sind Aktien historisch gesehen die Anlageform, die die beste Rendite erwirtschaftet, zumindest langfristig. Durch eine Rendite, die erwartungs- und erfahrungsgemäß durchaus im Bereich von 7-8 % pro Jahr liegt, fällt die Rente in der Regel entsprechend höher aus, als bei konservativen Produkten.

Kursschwankungen der Fonds gleichen sich über die Jahre hinweg aus

Kursschwankungen spielen meistens nur eine untergeordnete Rolle, wenn man bedenkt, dass die Laufzeit einer Fondsrente für einen 20 jährigen Mann durchaus 40 - 50 Jahre betragen kann. Allerdings haben Fonds-Renten einen gravierenden Nachteil: Sollten die Beiträge zu 100 % in Aktienfonds fließen und der Aktienmarkt direkt vor Beginn der Rentenzahlung einbrechen, kann dies durchaus deutliche Nachteile bedeuten. Die Rente fällt dann oft unerwartet niedrig aus. In Anbetracht dieses Risikos, sollten nur Produkte gewählt werden, bei denen der Rentenbeginn variabel gewählt werden kann oder aber Angebote, die zum Ende der Sparphase in sichere Rentenfonds umschichten, bzw. gar eine Garantie anbieten wie die DWS mit der Höchststandssicherung des DWS Vermögenssparplans.

Auch wenn beides ähnlich klingt, so ist ein Rentenfonds etwas anderes als eine Fonds-Rente.
Unter einem Rentenfonds versteht man einen Investmentfonds, der überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert. Eine Fonds-Rente ist dagegen eine bestimmte Form der privaten Altersvorsorge, welche Vermögen aufbaut indem sie in verschiedene Investmentfonds investiert.

Rentenfonds Geldanlage in festverzinsliche Wertpapiere

Rentenfonds gelten als beliebte Anlageform für konservative Sparer. Der gute Ruf stammt aus der in der Vergangenheit relativ konstanten Wertentwicklung der in Rentenfonds enthaltenen Wertpapiere. Diese erzielten in den letzten Jahrzehnten durchschnittliche Renditen zwischen 5 und 6 Prozent pro Jahr, ohne ein ähnliches Risiko wie z.B. Aktienfonds aufzuweisen. Wenn es auch immer wieder schlechte Jahre für Rentenfonds gibt, so lohnt sich diese Form des Sparens insgesamt doch mehr als das Sparen auf einem Sparbuch oder Termingeldkonto. Rentenfonds haben – sofern sie in Euro ausgestellt sind und kein Währungsrisiko beinhalten - nur geringe Wertschwankungen, und werden daher zur Absicherung privater Vermögen für ältere Sparer empfohlen.

Fonds-Rente die private Rentenversicherung

Eine Fonds-Rente dagegen ist eine private Rentenversicherung, bei der die Beiträge des Versicherten während der Ansparphase in Investmentfonds angelegt werden. Das können sowohl Rentenfonds als auch Aktienfonds oder Immobilienfonds sein, bzw. Mischungen dieser Fondsarten. Je nachdem, wie sicherheitsorientiert der Sparer ist, unterliegen diese Investmentfonds starken Wertschwankungen, die sich zum Stichtag, wenn die Auszahlphase beginnt, direkt auf die Höhe der monatlichen Raten auswirken.

Die eingezahlten Beträge einer Fonds-Rente erhält man zu einem im Voraus bestimmten Datum in monatlichen Raten zurück, sollte zu diesem Zeitpunkt noch keine Rente notwendig sein, so lässt sich bei Fonds-Renten der Beginn der Altersrente teils flexibel um mehrere Jahre verschieben. Über das auf einen Rentenfonds eingezahlte Geld dagegen kann man jederzeit frei verfügen.

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