Fonds, wie Investmentfonds als Kurzform häufig genannt werden, ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der im Zusammenhang mit renditestarken Anlagemöglichkeiten immer wieder fällt. Es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Fonds: Offene und geschlossene Fonds. Während offene Fonds immer neues Anlagevermögen aufnehmen und Anleger jederzeit ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, werden geschlossene Fonds für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse geschlossen. Geschlossene Fonds laufen meist über eine bestimmte Dauer, während offene Fonds meist unbegrenzt laufen.
Offene und geschlossene Fonds unterscheiden sich deutlich
Aber nicht nur in Punkto Laufzeit und Verfügbarkeit unterscheiden sich die beiden Fondsarten. Auch unter Risikogesichtspunkten gibt es Unterschiede. Geschlossene Fonds ermöglichen meist keine so breite Diversifikation (Verteilung des Anlagerisiko auf verschiedene Wertanlagen) wie offene Fonds. Vielmehr investieren sie oft nur in ein oder einige wenige Projekte. Ein geschlossener Immobilienfonds kann zum Beispiel nur für die Finanzierung eines einzigen Einkaufszentrums aufgelegt werden. Sollte ein Investment im geschlossenen Fonds unrentabel sein, hat dies nachhaltige Konsequenzen auf die Rendite der Anlage.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer bieten Fonds-Renten Vorteile
Steuerlich betrachtet sind Investmentfonds besonders bis zum Ablauf des Jahres 2008 interessant (gewesen). Unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist konnten Kursgewinne aus Fondsanlagen nämlich steuerfrei vereinnahmt werden. Dieses Privileg entfällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Bei Investitionen ab dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Damit macht es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob eine Investition für 2 Wochen oder 15 Jahre getätigt wird. Da Investitionen in Fonds meist sehr langfristiger Natur sein sollten, ergeben sich hieraus analog von Banksparplänen Nachteile durch die Besteuerung der Zwischenerlöse. Dennoch sind Fonds unter Renditegesichtspunkten eine interessante Assetklasse auch und sogar sehr im Hinblick auf die private Altersvorsorge bei z.B. Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente).
Mit der DWS BasisRente Premium können analog der Rürup-Rente auch all jene Anleger profitieren, die nicht in den Genuss der staatlichen Riester-Rente-Förderung kommen, also keine staatlichen Zulagen erhalten können. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Daher wird das Produkt, was als Fonds-Rente seit Oktober 2008 auf dem Markt ist, auch Basis-Rente genannt. Die Förderung der DWS BasisRente Premium besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während zurzeit 66 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, steigt der Anteil Schrittweise bis auf 100% im Jahr 2025.
Fonds-Rente ab 25,- Euro Beitrag pro Monat
Ferner besteht die Möglichkeit, dass auch Sparer, die bereits in einem fortgeschrittenen Alter sind, von dem Produkt profitieren; das maximale Einstiegsalter liegt bei 82 Jahren. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei monatlich 25 €; eine jährliche Zahlung ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung, die jedoch mindestens 2500 € betragen muss.
Trotz der recht hohen Aktienquote garantiert der Anbieter DWS die während der Ansparphase eingezahlten Netto-Beiträge, d.h. zu Rentenbeginn der BasisRente Premium werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 5 % Gebühren auf alle Fälle am Ende der Sparphase ausgeschüttet. Ab dem 55. Lebensjahr kann zudem der Vertrag mit einer Höchststandsgarantie versehen werden.
Bei Tod des Versicherten kann das Guthaben an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt werden oder ein Ehepartner führt den Vertrag in eigenem Namen fort. Der Versicherte selbst erhält eine lebenslange monatliche Rente mit den derzeit gültigen steuerlichen Auswirkungen.
Die nachfolgenden Versicherungen bzw. Fondsgesellschaften bieten die Möglichkeit Investmentfonds per Sparplan oder Einmalanlagen zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu nutzen. Je nach Angebot haben Fonds-Renten Sparer zum Teil auch die Möglichkeit staatliche Zuschüsse oder Steuervorteile gemäß Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) zum Vermögensaufbau zu nutzen.
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