Archiv für das Tag 'Ausgabeaufschlag'

Der Smart-invest-HELIOS AR B ist ein aktienorientierter Absolute Return (AR) Fonds der Luxemburger Verwaltungsgesellschaft Axxion S.A. mit folgenden Fondsdaten: Auflegung bereits am 31.07.2002, gemanagt in Euro, nicht ausschüttend (thesaurierend), Erstausgabepreis 25 €, Verkaufsprovision (Ausgabeaufschlag bis zu 5,26%), Mindestanlage 1000 €, Sparplan ab 75€ monatlich. Erst ein Jahr später übernahm das Anlageberatermandat die smart-invest GmbH in Stuttgart (2003).

Der HELIOS AR legt das Fondsvermögen in Teilfonds aus verschiedenen Kategorien an. Dabei werden Aktienfonds, Geldmarkt-, Wertpapier- Beteiligungs- sowie Altersvorsorge-Sondervermögen. Bei den Aktienfonds handelt es sich um Länder-, Regionenfonds und Branchenfonds, ferner um Fonds, die in Standardaktien und in Wachstumswerte investieren und letztendlich um Fonds, die im Rohstoffsegment aktiv sind.

Smart Invest Helios - Anlagestrategie ist auf Wachstum ausgerichtet

Die Anlagestrategie der Fondsmanager ist auf Kapitalwachstum und Kapitalsicherung fokussiert und wird nach dem Motto “Risiken meiden, Chancen nutzen” realisiert. In der Praxis heißt das für das auf Absolute Return Strategien spezialisierte Management: Trendfolgend wird in Aufwärtsphasen der Aktien(fonds)anteil (bis 100%) erhöht, in Abwärtsphasen kräftig (bis 0%) reduziert.

Aufgrund der hohen Volatilität der Aktienmärkte zu Beginn des Jahres 2009 ist der HELIOS AR, der aktuell größtenteils in sicheren Geldmarktfonds investiert ist, kaum von den starken Schwankungen betroffen. Ende 2008 wurden die Anteile in USD-Fonds reduziert (auf unter 10%). Für Anleger, die ihre Altersvorsorge über eine Fonds-Rente besparen, die in den HELIOS AR investiert, besteht daher kein Grund zur Sorge. Im Gegenteil, bekanntlich ist ein Einstieg in Fonds bei tiefen Kursen um so lohnender.

Die Aktie ist ein Anlageprodukt, welches langfristig gute Renditechancen bietet. Die Risiken von Aktienanlagen reichen aber bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals. Aufgrund dieser Eigenschaft sollte eine Anlage in Aktien immer nur mit einer hohen Streuung erfolgen. Ein kostengünstiges Instrument zur Umsetzung dieser Streuung ist ein Aktienfonds. 

Aktienfonds investieren je nach Anlagestil und “Thema” in Aktien verschiedener Unternehmen, Branchen oder Länder. Damit gewährleisten Aktienfonds ein hohes Maß an Risikostreuung und reduzieren das Risiko für den Anleger nachhaltig.

Mit der Renditechance steigt auch das Anlagerisiko

Allerdings besteht auch bei Aktienfonds das Risiko, dass der Anleger zu sehr hohen Kursen einsteigt und bei der nächsten Rezession oder dem nächsten Börsencrash Opfer hoher Kursverluste wird. Vor diesem Hintergrund sollte auch bei Investments in Aktienfonds ein höchstmöglicher Anlagehorizont zu Grunde gelegt werden.

Dieses Kursrisiko lässt sich aber mit einfachen Mitteln minimieren. Mit einem Fondssparplan können Anleger regelmäßig Anteile an Aktienfonds erwerben. Für den Erwerb in der Regel nur der übliche Ausgabeaufschlag (AA) fällig, der allerdings bei Abschluss über eines Fondssparplans über einen Fondsvermittler meist entfällt. In der Regel werden dann monatlich - für einen festgelegten Betrag - Anteile an einem Fonds erworben. Allerdings sind auch andere Intervalle denkbar. Beispielsweise der vierteljährliche oder jährliche Kauf von Fondsanteilen. Tendenziell gilt: Je enger die Kaufintervalle angeordnet sind, desto eher strebt der Einstandskurs an den Durchschnittskurs des Betrachtungszeitraums.

Fondssparplan von Abgeltungssteuer betroffen – Fonds Riester-Rente ausgenommen

In Anbetracht der Abgeltungssteuer verlieren Fondssparpläne übrigens an Attraktivität. Statt der bisher greifenden Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt werden können, greift ab 2009 die Abgeltungssteuer. Nur für Anteile die bis Ende 2008 erworben werden, gilt dann noch die alte Regelung.

Abhilfe schaffen hier fondsgebundene Rentenversicherungen wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente verschiedener Anbieter. Diese sind erst während der Auszahlungsphase, d.h. mit Beginn der Rente zum dann geltenden Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).