Der DWS Vermögenssparplan Premium verbindet ratierliches Aktienfondssparen mit der Zusage das zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der vom Anleger eingezahlten Altersvorsorgebeiträge inklusive der eventuell berechtigten Zulagen zur Verfügung steht. Individuelles Management des Sparplan-Depots ermöglicht die Nutzung des Cost-Average-Effekts, bei dem weniger Fondsanteile bei hohen Notierungen, dafür automatisch mehr bei niedrigen Kursen gekauft werden um somit langfristig einen günstigen Einstiegspreis zu erzielen.
Wer möchte erhält mit Vermögenssparplan Riester-Förderung
Der empfohlene Mindestbeitrag liegt bei 25 € monatlich, wobei Beiträge prinzipiell in unbegrenzter Höhe ausführbar sind. Konzipiert wurde der Vertrag als Riester-Fondssparplan, ermöglicht aber auch die Einzahlung nicht förderungsberechtigter Beträge. Der Vertragsbeginn muss vor dem 54. Geburtstag des Anlegers erfolgen.
Bis zum 55. Geburtstag sind Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe denkbar, danach nur bis zu Riester-Beitragsobergrenze. Während der Ansparphase sind Zuzahlungen oder die Erhöhung der laufenden Beiträge rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Ebenso können bei Veränderungen der finanziellen Situation die Beiträge herab- oder ausgesetzt werden. Kapitalentnahmen während der Ansparphase des DWS Vermögenssparplan sowie die Kündigung vor dem 60. Lebensjahr sind durchführbar, wobei auf alle Erträge der persönliche Steuersatz entfällt, verbunden mit weiteren eventuellen Nachteilen.
Flexibler Beginn der Altersrente
Der Anleger kann den Beginn der Auszahlungsphase flexibel zwischen dem 60. Und 67. Lebensjahr wählen. Das Kapital bzw. ein Teil davon kann in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung abgerufen oder in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden. Zu beachten ist, das Kapital aus geförderten Beiträgen nur zu 30 % entnommen werden darf. Ein Teil des Habens wird direkt in eine Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr mit der Auszahlung beginnt, eingezahlt. Ein Auszahlungsplan regelt bis zum 85. Lebensjahr die monatliche Auszahlung aus dem verbleibenden Guthaben.
Für ungeförderte Beiträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres gilt die hälftige Besteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Sowohl während der Ansparphase und dem Auszahlungsplan ist das Fondsguthaben vererbbar.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eines der politischen Hauptanliegen unserer Zeit. Aus dieser Motivation wurde das Konzept der Riester-Rente erdacht und von verschiedenen Anbietern im Rahmen der staatlichen Vorgaben zu konkreten Vorsorgeangeboten umgesetzt. Dadurch gibt die Riester-Rente jedem Bürger die Möglichkeit, parallel zur staatlichen Altersrente eine private Vorsorge aufzubauen. Dieses Engagement wird durch attraktive jährliche Zuschüsse der Bundesregierung von 154,- Euro pro Erwachsenem und bis zu 300.- Euro pro Kind belohnt.
DWS Angebot Riester-Rente Premium
Anders als Versicherungsgesellschaften bietet DWS als Fondsgesellschaft eine Fonds-Rente als Riester-Rente an. Hier wird in DWS Fonds und Investmentfonds anderer Gesellschaften investiert. Abschließen kann diese DWS Riester-Rente im Prinzip jeder im Alter zwischen 0 und 57 Jahren um die eigene Altersvorsorge damit zu verbessern.
Sollte es im Laufe der Zeit finanziell einmal eng werden, können Teile des in angesparten Kapitals entnommen werden. Auch das Aussetzen der monatlichen Einzahlungen ist möglich.
Ab dem 55. Lebensjahr kann jeder Sparer eine „persönliche Höchststandsicherung“ festlegen, sofern er das möchte werden dann nur noch Fonds ausgesucht, die kein Absinken des eigenen Guthabens mehr ermöglichen (aber eben auch so gut wie Steigerung). Damit schaut jeder Sparer Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt kurz vor der Rente beruhigt entgegen. Den Beginn der Auszahlungen legt der Sparer zwischen 60 und 67 Jahren fest, auch hier gilt, je länger das Geld arbeiten kann, umso höher kann letztendlich die aus der Fonds-Rente erziele Altersrente sein.
Verstirbt ein Anleger in der Ansparphase, so erbt der Ehepartner das Guthaben einschließlich der gezahlten Zuschläge. Erben später Kinder oder Enkel, müssen diese die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen. Das angesparte Fonds-Vermögen bleibt in jedem Fall erhalten.
Bei der Allianz Fonds-Rente erwirbt der zukünftige Rentner während seiner Berufstätigkeit regelmäßig Fonds-Anteile. Aus welchen Wertpapieren dieser Fonds besteht, kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden. Es werden die Modelle Stabilität, Ertrag, Wachstum und Chance mit in dieser Reihenfolge steigenden Wertentwicklungschancen angeboten. Bei der Anlagestrategie “Stabilität” wird vorrangig auf Rentenpapiere gesetzt, bei der Anlagestrategie Fonds-Rente “Chance” ausschließlich auf Aktien. Auch die Wahl eines beliebigen anderen Fonds ist möglich. Die Anlagestrategien können während der Ansparphase gewechselt werden. Zwei Modelle werden grundlegend unterschieden: Die Allianz Fonds-Rente mit Garantie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge unabhängig von der Entwicklung der Wertpapiere, in die investiert worden ist, in der späteren Rentenphase auch wieder zur Verfügung stehen. Bei der normalen Allianz Fonds-Rente hängt die spätere Rentenhöhe von der Entwicklung der Fonds ab, in die in der Ansparphase investiert worden ist.
Allianz Fonds-Rente - Flexibilität während und nach der Ansparphase
Während der Ansparphase hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, von den festgelegten Beitragszahlungen flexibel abzuweichen. Wird der Beitragszahler beispielsweise arbeitslos, kann er seine Beiträge vollständig stunden. In einer Babypause kann die Zahlung der Beiträge bis auf den Risikoanteil reduziert werden. Möchte der Versicherungsnehmer eine Immobilie erwerben oder liegt für andere Zwecke dringender Finanzierungsbedarf vor, kann die Allianz Fonds-Rente beliehen und ganz umfunktioniert werden. Das Eintrittsdatum in die Rentenbezugsphase kann vom Beitragszahler nach Belieben um bis zu fünf Jahre vorverlegt oder nach hinten verschoben werden. Bessert sich die finanzielle Situation, können die Fonds-Beiträge sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Bedarf erhöht werden.
Die Auszahlung des Ansparbetrages erfolgt als monatliche lebenslange Rente. Wird die Allianz Fonds-Rente mit einer Hinterbliebenen oder einer Berufsunfähigkeitsvorsorge kombiniert, sind im Falle eines Unfalltodes oder einer Berufsunfähigkeit Einmalauszahlungen möglich.