Archiv für das Tag 'Abgeltungssteuer'

Für die Gestaltung der individuellen Altersvorsorge kommen für die meisten Anleger auch Investmentfonds in Frage. gerade vor dem Hintergrund der langen Anspardauer von nicht selten mehr als 30 Jahren, rentieren sich wachstumsorientierte Investmentfonds besonders. Die Rendite liegt bei einem langfristigen Anlagehorizont meist im hohen einstelligen Bereich und damit über dem Durchschnitt langfristiger Anlagen.

Fonds-Sparpläne unterliegen der Abgeltungssteuer – Riester-Renten nicht

Aufgrund der kommenden Abgeltungssteuer und dem damit verbundenen Wegfall der Spekulationsfrist, fragen sich viele Sparer und Anleger allerdings, ob der Abschluss einer Fonds-Rente überhaupt sinnvoll ist. Eine pauschale Beantwortung dieser berechtigten Frage ist allerdings nicht möglich. Vielmehr gilt es zwischen riestergeförderten Vorsorgeprodukten und privaten Fondssparplänen zu unterscheiden. Bei letzteren greift nämlich sehr wohl die Abgeltungssteuer. Demgegenüber bleibt der Ertrag aus ersterer Vertragsform stets von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Lediglich der Ertragsanteil ist bei mit dem persönlichen Steuersatz bei Rentenbeginn zu versteuern.

Damit ist die Riesterrente in der Regel die bessere Wahl, da die meisten Rentner keine, oder nur sehr geringe Steuern bezahlen müssen. Private Fondssparpläne eignen sich dagegen vor allem für Personen mit hohem oder sehr hohem Einkommen und Spitzensteuersatz. Diese erzielen durch die Einführung der Abgeltungssteuer eine relative Steuerersparnis. Allerdings leiden auch diese Anleger unter dem Wegfall der Spekulationsfrist.

Anbieter von Fonds-Renten vertrauen wie auch viele Anleger auf die „großen“ Fonds

Grundsätzlich eignen sich für den langfristigen Vermögensaufbau vor allem Fonds, die auf solides Wachstum und nicht auf Spekulation setzen. Große Fonds, mit historisch nachvollziehbarer Kursentwicklung sind zum Beispiel Ari Deka, der Templeton European Growth Fund oder der Vermögensbildungsfond I von DWS.

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Was ist ein Fonds?

Fonds, wie Investmentfonds als Kurzform häufig genannt werden, ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der im Zusammenhang mit renditestarken Anlagemöglichkeiten immer wieder fällt. Es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Fonds: Offene und geschlossene Fonds. Während offene Fonds immer neues Anlagevermögen aufnehmen und Anleger jederzeit ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, werden geschlossene Fonds für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse geschlossen. Geschlossene Fonds laufen meist über eine bestimmte Dauer, während offene Fonds meist unbegrenzt laufen.

Offene und geschlossene Fonds unterscheiden sich deutlich

Aber nicht nur in Punkto Laufzeit und Verfügbarkeit unterscheiden sich die beiden Fondsarten. Auch unter Risikogesichtspunkten gibt es Unterschiede. Geschlossene Fonds ermöglichen meist keine so breite Diversifikation (Verteilung des Anlagerisiko auf verschiedene Wertanlagen) wie offene Fonds. Vielmehr investieren sie oft nur in ein oder einige wenige Projekte. Ein geschlossener Immobilienfonds kann zum Beispiel nur für die Finanzierung eines einzigen Einkaufszentrums aufgelegt werden. Sollte ein Investment im geschlossenen Fonds unrentabel sein, hat dies nachhaltige Konsequenzen auf die Rendite der Anlage.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer bieten Fonds-Renten Vorteile

Steuerlich betrachtet sind Investmentfonds besonders bis zum Ablauf des Jahres 2008 interessant (gewesen). Unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist konnten Kursgewinne aus Fondsanlagen nämlich steuerfrei vereinnahmt werden. Dieses Privileg entfällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Bei Investitionen ab dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Damit macht es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob eine Investition für 2 Wochen oder 15 Jahre getätigt wird. Da Investitionen in Fonds meist sehr langfristiger Natur sein sollten, ergeben sich hieraus analog von Banksparplänen Nachteile durch die Besteuerung der Zwischenerlöse. Dennoch sind Fonds unter Renditegesichtspunkten eine interessante Assetklasse auch und sogar sehr im Hinblick auf die private Altersvorsorge bei z.B. Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente).

Die Aktie ist ein Anlageprodukt, welches langfristig gute Renditechancen bietet. Die Risiken von Aktienanlagen reichen aber bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals. Aufgrund dieser Eigenschaft sollte eine Anlage in Aktien immer nur mit einer hohen Streuung erfolgen. Ein kostengünstiges Instrument zur Umsetzung dieser Streuung ist ein Aktienfonds. 

Aktienfonds investieren je nach Anlagestil und “Thema” in Aktien verschiedener Unternehmen, Branchen oder Länder. Damit gewährleisten Aktienfonds ein hohes Maß an Risikostreuung und reduzieren das Risiko für den Anleger nachhaltig.

Mit der Renditechance steigt auch das Anlagerisiko

Allerdings besteht auch bei Aktienfonds das Risiko, dass der Anleger zu sehr hohen Kursen einsteigt und bei der nächsten Rezession oder dem nächsten Börsencrash Opfer hoher Kursverluste wird. Vor diesem Hintergrund sollte auch bei Investments in Aktienfonds ein höchstmöglicher Anlagehorizont zu Grunde gelegt werden.

Dieses Kursrisiko lässt sich aber mit einfachen Mitteln minimieren. Mit einem Fondssparplan können Anleger regelmäßig Anteile an Aktienfonds erwerben. Für den Erwerb in der Regel nur der übliche Ausgabeaufschlag (AA) fällig, der allerdings bei Abschluss über eines Fondssparplans über einen Fondsvermittler meist entfällt. In der Regel werden dann monatlich - für einen festgelegten Betrag - Anteile an einem Fonds erworben. Allerdings sind auch andere Intervalle denkbar. Beispielsweise der vierteljährliche oder jährliche Kauf von Fondsanteilen. Tendenziell gilt: Je enger die Kaufintervalle angeordnet sind, desto eher strebt der Einstandskurs an den Durchschnittskurs des Betrachtungszeitraums.

Fondssparplan von Abgeltungssteuer betroffen – Fonds Riester-Rente ausgenommen

In Anbetracht der Abgeltungssteuer verlieren Fondssparpläne übrigens an Attraktivität. Statt der bisher greifenden Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt werden können, greift ab 2009 die Abgeltungssteuer. Nur für Anteile die bis Ende 2008 erworben werden, gilt dann noch die alte Regelung.

Abhilfe schaffen hier fondsgebundene Rentenversicherungen wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente verschiedener Anbieter. Diese sind erst während der Auszahlungsphase, d.h. mit Beginn der Rente zum dann geltenden Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

Ab dem nächsten Jahr werden Kapitaleinkünfte pauschal besteuert, ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer und soll ihrer Bestimmung gemäß, die Erträge auf Zinsen, Dividenden oder auch aus Kursgewinnen einheitlich besteuern. Von dieser Neuregelung sind neben Aktien und Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch) vor allem auch Investmentfonds betroffen.

Spekulationsfrist entfällt – ab 2009 gilt: 25% auf Alles

Waren die Kursgewinne aus der Fondsanlage bisher ab einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei, so fallen auch diese Kursgewinne ab dem nächsten Jahr unter die Abgeltungssteuer und müssen unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Auch Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden als Anteil am Gesamtertrag des Fonds müssen nach wie vor versteuert werden, selbst wenn der Fonds thesaurierend ist, also die Erträge gar nicht ausschüttet, weil man von der so genannten Zuflussfiktion ausgeht.

Zunächst einmal wird die Anlage in Fonds und die Nutzung als Fonds-Sparplan für den Vermögensaufbau also unattraktiver als bisher, weil eben die Kursgewinne nicht mehr steuerfrei sind. Da aber eigentlich alle Geldanlage Varianten derselben Steuer unterliegen, werden Vorteile oder Nachteile an dieser Stelle nicht mehr so ins Gewicht fallen wie bisher.

Mit Fondssparplan und Zweitdepot gegen die Abgeltungssteuer

Dennoch haben Anleger zwei Möglichkeiten, der Abgeltungssteuer auch im Rahmen eines Fonds-Sparplans zumindest teilweise zu “entkommen”. Zum Einen könnte man in die so genannten Dachfonds investieren, da deren Umschichtungen in andere “Unterfonds” nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind, da diese Umschichtungen nicht als Kauf und Verkauf “gewertet” werden. Der aus dem Verkauf eines Fonds resultierende Kursgewinn bleibt also zunächst steuerfrei. Erst mit der tatsächlichen Ausschüttung der Gewinne tritt die Steuerpflicht ein. Zum anderen kann der Kunde jetzt “noch schnell” in Fonds investieren, denn wer bis zum 31.12.2008 noch Fondsanteile erwirbt, genießt einen Bestandsschutz. Das bedeutet, die anfallenden Kursgewinne aus diesem in 2008 aufgebauten Bestand sind auch nach Eintritt der Abgeltungssteuer noch steuerfrei.