16.12.2008
Was sollt bei Fondssparen beachtet werden?
Die Aktie ist ein Anlageprodukt, welches langfristig gute Renditechancen bietet. Die Risiken von Aktienanlagen reichen aber bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals. Aufgrund dieser Eigenschaft sollte eine Anlage in Aktien immer nur mit einer hohen Streuung erfolgen. Ein kostengünstiges Instrument zur Umsetzung dieser Streuung ist ein Aktienfonds.
Aktienfonds investieren je nach Anlagestil und “Thema” in Aktien verschiedener Unternehmen, Branchen oder Länder. Damit gewährleisten Aktienfonds ein hohes Maß an Risikostreuung und reduzieren das Risiko für den Anleger nachhaltig.
Mit der Renditechance steigt auch das Anlagerisiko
Allerdings besteht auch bei Aktienfonds das Risiko, dass der Anleger zu sehr hohen Kursen einsteigt und bei der nächsten Rezession oder dem nächsten Börsencrash Opfer hoher Kursverluste wird. Vor diesem Hintergrund sollte auch bei Investments in Aktienfonds ein höchstmöglicher Anlagehorizont zu Grunde gelegt werden.
Dieses Kursrisiko lässt sich aber mit einfachen Mitteln minimieren. Mit einem Fondssparplan können Anleger regelmäßig Anteile an Aktienfonds erwerben. Für den Erwerb in der Regel nur der übliche Ausgabeaufschlag (AA) fällig, der allerdings bei Abschluss über eines Fondssparplans über einen Fondsvermittler meist entfällt. In der Regel werden dann monatlich - für einen festgelegten Betrag - Anteile an einem Fonds erworben. Allerdings sind auch andere Intervalle denkbar. Beispielsweise der vierteljährliche oder jährliche Kauf von Fondsanteilen. Tendenziell gilt: Je enger die Kaufintervalle angeordnet sind, desto eher strebt der Einstandskurs an den Durchschnittskurs des Betrachtungszeitraums.
Fondssparplan von Abgeltungssteuer betroffen – Fonds Riester-Rente ausgenommen
In Anbetracht der Abgeltungssteuer verlieren Fondssparpläne übrigens an Attraktivität. Statt der bisher greifenden Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt werden können, greift ab 2009 die Abgeltungssteuer. Nur für Anteile die bis Ende 2008 erworben werden, gilt dann noch die alte Regelung.
Abhilfe schaffen hier fondsgebundene Rentenversicherungen wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente verschiedener Anbieter. Diese sind erst während der Auszahlungsphase, d.h. mit Beginn der Rente zum dann geltenden Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).