Nur für den (in manchen Branchen gar nicht so) unwahrscheinlichen Fall, dass Sie in diesem Jahr mehr verdienen werden als im letzten: Denken Sie daran den Anbieter Ihrer Riester-Rente über die Gehaltserhöhung zu informieren. Warum? Nun, sobald sich Ihr Einkommen erhöht müssen Sie einen steigenden Betrag in die Riester-Rente einzahlen um weiterhin von einer anteilig gleich hohen staatlichen Riester-Förderung zu profitieren. Verdienen Sie z.B. 100 Euro mehr als im Vorjahr, so müssen Sie 4,- Euro (also 4% des Bruttoeinkommens) mehr für die Riester-Rente aufwenden, sofern Sie den förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr noch nicht erreicht haben. Teilen Sie die Gehaltserhöhung nicht mit, wird der also Riester-Beitrag nicht in der Höhe angepasst und Sie verlieren Ihren Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Das klingt nach einem zu verkraftenden Verlust, ist aber ärgerlich, schließlich gewährt der Staat eine jährliche Grundzulage von 154 Euro pro Person sowie 185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren wurden und 300 Euro je nach dem 1.1.2008 geborenen Kind. Diese Euro stehen Ihnen zu und deshalb sollten Sie die Mitteilung an Riester-Rente Fondsgesellschaft oder Versicherung jetzt schreiben und gleich abschicken
Die Überschrift ist merkwürdig, aber wahr. Gewonnen hat die Deutsche Bank Fondsgesellschaft DWS im zweiten Quartal gleich zwei Dinge – zum einen Marktanteile, da DWS sich 77% der fondsgebundenen Riester-Rente Neuabschlüsse sichern konnte und damit Mitbewerber wie Union Investment oder ComInvest überraschend deutlich hinter sich gelassen hat. Zum anderen gewannen die Fondsmanager absoluten Respekt für das Anlagesystem mit welchem die Altersvorsorgevermögen der Kunden verwaltet werden. Dies hat sich scheinbar deutlich besser entwickelt als der Markt und damit bewiesen wie sinnvoll antizyklisches Handeln und ein gutes Timing zu dem Thema Altersvorsorge passen.
DWS zählt mittlerweile 390.000 Riester-Rente Kunden
Diese Erfolgsgeschichte und die mittlerweile auf 390.000 Riester-Rente Kunden angewachsene Beitragszahler Schar lässt auch bei anderen Fondsgesellschaften das Interesse an einer Kooperation mit DWS wachsen. Nachdem bereits im letzten Jahr schon nicht der DWS zugehörige Investmentfonds im Sinne einer größeren Anlageauswahl mit in das Portfolio aufgenommen wurden, ist jetzt auch die niederländische Investmentgesellschaft Robeco zum Zuge gekommen und wird als neuer DWS Partner einen Anteil am Gelingen der Anlagestrategie haben.
Nur aus Begeisterung für Robeco hat sich DWS aber sicherlich nicht für die Fondsgesellschaft entschieden (schließlich haben andere Fondsgesellschaften auch gute Produkte) – eine Werbekooperation auf Kosten von Robeco soll den Absatz der DWS RiesterRente Premium weiter fördern.
Mit welchen neuen Ideen Marktführer Union Investment in den Herbst starten wird ist eine der spannendsten Fragen in diesem Zusammenhang, hatte doch die unangefochtene Nummer 1 der Deutschen Fonds-Riester-Rente im Frühling dieses Jahres eine heftige Schelte der Stiftung Warentest Anlegerzeitschrift Finanztest kassiert.
Und wieder keimt die Diskussion um den Sinn einer privaten Altersvorsorge für Geringverdiener auf. Die Frage, auf die es derzeit keine wirklich Antwort gibt lautet ganz einfach: Wenn die private Rentenversicherung wie die Riester-Rente bei Angestellten oder auch Rürup-Rente bei Selbstständigen auf die Grundsicherung (auch unter dem Begriff Sozialhilfesatz bekannt) angerechnet wird, sparen diejenigen, die eine solche private Rentenvorsorge abgeschlossen haben mit ihren Rentenbeiträgen nur dafür, dass sie der Gemeinschaft später weniger „auf der Tasche liegen“?
„Ja, aber“ lautet die Antwort, die die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie Fachleute in Universitäten und Medien immer wieder dafür finden. Tatsache ist, dass die Einkünfte aus einer privaten Zusatzrente auf das Grundeinkommen angerechnet werden, d.h. wer zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente eine private Rente bezieht, der hat sofern er damit über den Satz der gesetzlichen Grundsicherung kommt, keinen Anspruch auf weitere staatliche Unterstützungszahlungen. Wer trotz zweier Renten oder aus seiner einen Rürup-Rente weniger Altersruhegeld bezieht als die dann aktuelle Grundsicherung verspricht, bekommt einen Aufschlag aus der staatlichen Sozialkasse. Was auch bedeutet: Wer jetzt gar keine Rentenversicherung besitzt, der wird später dennoch mit Grundsicherung bedacht, was dem Grundkonzept unserer Gesellschaft „niemand muss verhungern“ entspricht.
Grundsicherung bekommt auch wer keine Rentenbeiträge gezahlt hat
Dieses Grundkonzept ist logisch und notwendig, verärgert aber diejenigen, die sich mühsam jeden Monat ein paar Euro für die Rente zurücklegen, jetzt weniger zum Leben haben und später das gleiche besitzen wie jemand der sich um Nichts gekümmert hat und trotzdem Geld bekommt.
Dennoch müssen die Antworten auf diese Fragen heute wage und im Ungefähren bleiben. Wer weiß ob in 30 Jahren noch eine Grundsicherung existiert und – wenn – in welcher Höhe diese tatsächlich für diejenigen aufkommt, die keine Zahlungen in eine Rentenkasse geleistet haben. Heute darüber zu urteilen was die Zukunft vielleicht bringen mag ist aus Sicht der Betroffenen logisch, aber nicht unbedingt sinnvoll – schon aus diesem Grund lohnt die finanzielle Anstrengung einer privaten Vorsorge mit z.B. einer Fonds-Rente, wer weiss welche Zeiten noch auf die Gesellschaft, Wirtschaft und spätere Rentner zukommen werden und vor allem an welchem Ort die eigene Rente ausgegeben werden soll. Dies können Inhaber einer selbst erarbeiteten (ersparten privaten) Rente nämlich in jedem Fall selbst entscheiden.
Über 12 Mio. Deutsche haben derzeit eine staatlich geförderte private Altersvorsorge nach dem Modell von Walter Riester abgeschlossen. Damit ist diese Form der Rentenvorsorge deutlich erfolgreicher als man es je zu träumen gewagt hätte und ruft immer mal wieder Kritiker auf den Plan. Die aktuellen Kritiker stammen aus Berlin und forschen an der Freien Universität Berlin. Dort hat man sich mit Kosten und Nutzen der Riester-Rente auseinander gesetzt und kam zu dem überraschenden Ergebnis, dass Sparer mit einem hohen Einkommen recht lange leben müssen, damit sie die eingezahlten Beiträge wieder ausbezahlt bekommen. Schuld an dieser kalkulatorischen Langlebigkeit ist die Versicherungswirtschaft, welche die durchschnittliche Lebenserwartung großzügig aufstockt und daran die eigenen Beitragskalkulationen aufhängt. Als wäre dies noch nicht Sparer feindlich genug, besteuert die Bundesregierung die Riester-Rente bei der Auszahlung und sorgt damit für ein weiteres zusammenschmelzen der Renten.
Riester-Rente wirklich lohnend für Geringverdiener
Die von der Wirtschaftswoche veröffentlichten Berechnungen sind aber nur die eine Seite der Medaille. Wer über ein vergleichsweise geringes Einkommen von z.B. 18.000 Euro pro Jahr verfügt erhält einen großzügigen staatlichen Zuschuss und kommt damit deutlich schneller an den Break-Even, also jenen Punkt an dem die eigenen Beiträge plus Erträge aus der Riester-Rente ausgeschüttet werden.
Ob man diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge nun für die eigene Altersvorsorge nutzen sollte oder nicht wäre ein reines Rechenexempel, wenn man seine eigenen Lebensdaten bis zum Ein- bzw. Austritt in/aus die/der Rente kennen würde. Eigener Durchschnittsverdienst, Anzahl der Kinder, ggf. Zeiten der Krankheit oder Arbeitssuche sowie Zeitpunkt des eigenen Ablebens könnten eingerechnet und zu einer Empfehlung verarbeitet werden.
Glücklicherweise gibt es immer noch Dinge, die sich nicht vorhersehen und nicht berechnen lassen, so dass das Für oder Wider zu einer Riester-Rente eigentlich eine Überlegung der allgemeinen Vermögensaufteilung ist. Ein bisschen in den Riester-Topf schadet den wenigsten und bietet die Chance auf eine verbesserte Rente. Riestern hat damit etwas von Lotto-Spielen, nur sind die Gewinnchancen einfach viel besser.
Finanzkrise hin, Wirtschaftskrise her, die die Riester-Rente erfreut sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Mittlerweile 12,4 Mio. Deutsche haben sich für diese Form der privaten Altersvorsorge entschieden und werden damit für das eigene Alter zusätzlich zu der gesetzlichen Rente, finanziell vorsorgen. Ob und wann die weiteren etwa 15 Mio. Riester-Rente berechtigten auch für eine solche Vorsorge zu begeistern sein wird ist unklar, klar ist aber, dass die Wirtschaftskrise keinen Nachfrageeinbruch bei dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge bewirkt hat.
Mit 260.000 neuen Riester-Rente Kunden steigert die Versicherungswirtschaft die Anzahl der Kunden zum ersten Quartal des Jahres auf 12,4 Mio. Im gleichen Zug steigen auch die staatlichen Zulagen auf einen neuen Rekordwert von 1,6 Mrd. Euro an. Dass private Vorsorge absolut notwendig ist, scheint unbestritten. Ob diese Vorsorge aber ausgerechnet durch eine Riester-Rente gedeckt werden muss, oder ob sich vielleicht andere Vorsorgewege wie Lebensversicherung, Bausparplan, Wohneigentum oder Wohn-Riester besser eignen ist eine Frage, die jeder mit sich und ggf. seinem Berater zu beantworten hat.
Klar scheint allerdings, dass das Konzept der Riester-Rente aus den Kinderschuhen erwachsen ist und zu einem Siegeszug angesetzt hat, den vor wenigen Jahren niemand für möglich gehalten hätte, niemand aus vielleicht seinem Namenspaten, Walter Riester.
Seit einigen Jahren wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Diese staatliche Riester Förderung wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Der Anleger erhält dabei auf seine getätigten Einzahlungen in bestimmte Sparverträge vom Staat noch einen “Bonus” in Form eines betragsmäßig begrenzten Zuschusses in der Höhe von 154 Euro bei Ledigen bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Seit Beginn des Jahres 2008 lohnt sich die Riester Förderung ganz besonders für Eltern mit in diesem Jahr geborenen Kindern, hier stehen erstmals 300 Euro staatliche Riester-Förderung je Kind zur Verfügung.
Gesetzgeber macht Vorgaben für Riester-Rente
Diese Riester-Rente wird allerdings nicht für alle Produkte zur privaten Altersvorsorge gewährt, sondern die jeweiligen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Wurde daher anfangs fast nur private Rentenversicherung durch die Riester-Rente gefördert, so kann die Förderung inzwischen auch für bestimmte Banksparpläne, Immobilienbesitz oder auch für die Anlage in Investmentfons (Fonds-Rente) in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Riester-Rente auch als Fonds-Rente in Anspruch genommen werden kann. Dieses funktioniert allerdings nur dann, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft für den bestimmten Fondsvertrag, in den der Kunde zur privaten Altersvorsorge einzahlt, zwei wesentliche Bedingungen erfüllt.
Anbieter einer Fonds-Rente muss eingezahlte Beiträge garantieren
Die gewählten Fondsverträge müssen zum einen “sicher” sein. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft muss dem Anleger in schriftlicher Form garantieren, dass er am Ende der Laufzeit, also bei Beginn der Rentenzahlung aus dem Fondsvertrag, zumindest sein bisher eingezahlten Kapital wieder zurück erhält.
Kann die Fondsgesellschaft eine solche Garantie nicht geben, handelt es sich um ein so genanntes “nicht-riesterfähiges” Produkt. Die zweite Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit die Fonds-Rente auch als Riester-Rente genutzt werden kann, ist die Tatsache, dass eine Rentenzahlung möglich sein muss. Der Kunde darf also bei Auszahlung des Guthabens nach Ablauf des Sparvertrages kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung muss auch wirklich in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen.