Investmentfonds sind bei fast allen Anlegern eine beliebte und akzeptierte Assetklasse (Anlage-Art). Je nach persönlichen Präferenzen werden Investmentfonds als ein kleinerer Bestandteil des Vermögens „beigemischt“ oder bilden sogar das Fundament der Geldanlage. Sie überzeugen besonders durch die Möglichkeit, langfristig überdurchschnittliche Renditen zu erwirtschaften. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund der kommenden Abgeltungssteuer und den jüngsten Kursabschlägen sind Investmentfonds wieder interessanter geworden. Möglicherweise bietet sich hier die Chance, den Einstieg in Investmentfonds auf historisch niedrigem Kursniveau mit einem Steuervorteil zu nutzen. Dauerhaften Steuervorteil, das sei hier am Rande angemerkt haben übrigens viele Fonds-Renten Sparer. Da sie in eine Riester-Rente oder Rürup-Rente einzahlen, die erst zum Beginn der Rentenphase Auszahlungen vornimmt, sind Umschichtungen während der Sparphase von Abgeltungssteuer befreit. Ganz steuerfrei ist aber natürlich auch die Fonds-Rente nicht. Wer jetzt keine Abgeltungssteuer auf Erlöse entrichtet, der muss später die Einkünfte mit dem persönlichen, dann geltenden Steuersatz besteuern lassen.
Fonds kosten Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühren
Sofern die Geldanlage in Investmentfonds erwogen wird, sollten die adäquaten Produkte auch auf die laufenden Kosten geprüft werden. Denn nicht nur in Punkto Ausgabeaufschlag gibt es erhebliche Unterschiede. Auch die laufende Verwaltungsgebühr, welche die jährliche Performance der Investmentfonds schmälert variiert stark. Besonders niedrig sind die Verwaltungskosten bei Indexfonds. Sie bilden einen Index ab, sodass kein aufwändiges Fondsmanagement nötig ist.
Je komplexer die Fondsstrategie, desto höher die Verwaltungskosten des Fonds
Bei komplexeren Fonds, die eine bestimmt Strategie verfolgen, sind die Kosten generell höher. Hier ist ein Managementteam stets damit beschäftigt, passende Investments zu finden, die die Outperformance, also die bessere Wertentwicklung als der Vergleichsindex, des Fonds sicherstellen (sollen). Die Verwaltungsgebühren liegen oftmals bei 1 bis 2 Prozent. Fonds wie der Vermögensbildungsfonds I von DWS liegen mit 1,45 Prozent im Mittelfeld und werden, wegen ihrer konstant guten Performance, gerne von Sparern zum Vermögensaufbau genutzt. Grundsätzlich sollte eine hohe Verwaltungsgebühr also kein Ausschlusskriterium sein. Allerdings sollte geprüft werden, ob sich eine Anlage in einen Investmentfonds gegenüber der Anlage in einen Vergleichsindex bezahlt macht. Dies ist, entgegen der Versprechungen der Fondsgesellschaften, schon des Öfteren nicht der Fall.
Für die Gestaltung der individuellen Altersvorsorge kommen für die meisten Anleger auch Investmentfonds in Frage. gerade vor dem Hintergrund der langen Anspardauer von nicht selten mehr als 30 Jahren, rentieren sich wachstumsorientierte Investmentfonds besonders. Die Rendite liegt bei einem langfristigen Anlagehorizont meist im hohen einstelligen Bereich und damit über dem Durchschnitt langfristiger Anlagen.
Fonds-Sparpläne unterliegen der Abgeltungssteuer – Riester-Renten nicht
Aufgrund der kommenden Abgeltungssteuer und dem damit verbundenen Wegfall der Spekulationsfrist, fragen sich viele Sparer und Anleger allerdings, ob der Abschluss einer Fonds-Rente überhaupt sinnvoll ist. Eine pauschale Beantwortung dieser berechtigten Frage ist allerdings nicht möglich. Vielmehr gilt es zwischen riestergeförderten Vorsorgeprodukten und privaten Fondssparplänen zu unterscheiden. Bei letzteren greift nämlich sehr wohl die Abgeltungssteuer. Demgegenüber bleibt der Ertrag aus ersterer Vertragsform stets von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Lediglich der Ertragsanteil ist bei mit dem persönlichen Steuersatz bei Rentenbeginn zu versteuern.
Damit ist die Riesterrente in der Regel die bessere Wahl, da die meisten Rentner keine, oder nur sehr geringe Steuern bezahlen müssen. Private Fondssparpläne eignen sich dagegen vor allem für Personen mit hohem oder sehr hohem Einkommen und Spitzensteuersatz. Diese erzielen durch die Einführung der Abgeltungssteuer eine relative Steuerersparnis. Allerdings leiden auch diese Anleger unter dem Wegfall der Spekulationsfrist.
Anbieter von Fonds-Renten vertrauen wie auch viele Anleger auf die „großen“ Fonds
Grundsätzlich eignen sich für den langfristigen Vermögensaufbau vor allem Fonds, die auf solides Wachstum und nicht auf Spekulation setzen. Große Fonds, mit historisch nachvollziehbarer Kursentwicklung sind zum Beispiel Ari Deka, der Templeton European Growth Fund oder der Vermögensbildungsfond I von DWS.
Fonds, wie Investmentfonds als Kurzform häufig genannt werden, ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der im Zusammenhang mit renditestarken Anlagemöglichkeiten immer wieder fällt. Es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Fonds: Offene und geschlossene Fonds. Während offene Fonds immer neues Anlagevermögen aufnehmen und Anleger jederzeit ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, werden geschlossene Fonds für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse geschlossen. Geschlossene Fonds laufen meist über eine bestimmte Dauer, während offene Fonds meist unbegrenzt laufen.
Offene und geschlossene Fonds unterscheiden sich deutlich
Aber nicht nur in Punkto Laufzeit und Verfügbarkeit unterscheiden sich die beiden Fondsarten. Auch unter Risikogesichtspunkten gibt es Unterschiede. Geschlossene Fonds ermöglichen meist keine so breite Diversifikation (Verteilung des Anlagerisiko auf verschiedene Wertanlagen) wie offene Fonds. Vielmehr investieren sie oft nur in ein oder einige wenige Projekte. Ein geschlossener Immobilienfonds kann zum Beispiel nur für die Finanzierung eines einzigen Einkaufszentrums aufgelegt werden. Sollte ein Investment im geschlossenen Fonds unrentabel sein, hat dies nachhaltige Konsequenzen auf die Rendite der Anlage.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer bieten Fonds-Renten Vorteile
Steuerlich betrachtet sind Investmentfonds besonders bis zum Ablauf des Jahres 2008 interessant (gewesen). Unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist konnten Kursgewinne aus Fondsanlagen nämlich steuerfrei vereinnahmt werden. Dieses Privileg entfällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Bei Investitionen ab dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Damit macht es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob eine Investition für 2 Wochen oder 15 Jahre getätigt wird. Da Investitionen in Fonds meist sehr langfristiger Natur sein sollten, ergeben sich hieraus analog von Banksparplänen Nachteile durch die Besteuerung der Zwischenerlöse. Dennoch sind Fonds unter Renditegesichtspunkten eine interessante Assetklasse auch und sogar sehr im Hinblick auf die private Altersvorsorge bei z.B. Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente).
Neben der Sicherheit einer Geldanlage interessieren sich die Anleger natürlich ebenso für die Rendite, welche man mit der Kapitalanlage erzielen kann. Besonders wichtig ist die Rendite, wenn man das Produkt als private Altersvorsorge nutzt, da man diese Anlage sehr langfristig tätigt.
Fonds-Rendite = Wertentwicklung inkl. Zinsen und Dividenden
Bei vielen Anlagen wie zum Beispiel festverzinslichen Wertpapieren ist die Rendite sehr offensichtlich anhand des Zinssatzes zu erkennen, bei anderen Anlageformen wie zum Beispiel den Investmentfonds ist die Rendite nicht sofort zu erkennen. Neben den Erträgen in Form von Zins- und Dividendenanteilen, die der Fonds an den Anleger ausschüttet, besteht der größte Teil der Gesamtrendite aus der Wertentwicklung des Fonds.
Jede Geldanlage eines Fonds wird jeden Tag neu bewertet
Nun stellt sich die Frage, wie diese Wertentwicklung des Fonds festgestellt wird. Auch wenn Fonds nicht an der Börse gehandelt werden, so stellt die Fondsgesellschaft bzw. die Depotbank dennoch täglich den aktuellen Wert des Fondsanteils fest. Dieses geschieht, indem man das Gesamtvermögen des jeweiligen Fonds, also der Bestand an Wertpapieren oder Immobilien (bei Immobilienfonds) inklusive aller Barreserven, durch die existierenden Fondsanteile dividiert. Als Ergebnis erhält man dann den Wert des einzelnen Fondsanteils. Investiert ein Fonds zum Beispiel in DAX-Aktien und steigen diese vom Kurs her, so steigt auch der Wert des Fonds-Vermögens und somit erhöht sich wiederum der Wert des einzelnen Fondsanteils. Um die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum festzustellen, schaut man sich dann einfach die einzelnen Tagespreise des Fondsanteils an.
Im Zeichen der derzeitigen Finanzkrise suchen die meisten Anleger nach sicheren Produkten, die sie auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge nutzen können. Am Finanzmarkt gibt es für diesen Bereich einige Produktangebote, zum Beispiel die Anlage in Investmentfonds. Der Kunde hat hier die Möglichkeit im Rahmen von Fonds-Sparverträgen bzw. so genannten Fonds-Renten, regelmäßig Fondsanteile zu erwerben und somit ein Vermögen für die spätere zusätzliche Rentenzahlung aufzubauen. Im Zusammenhang mit der Anlage in Fonds wird auch immer wieder der Begriff des Sondervermögens genannt. Fonds gelten hinsichtlich des Bonitätsrisikos als sehr sicher, weil sie kein Emittentenrisiko haben, wie zum Beispiel alle Schuldverschreibungen.
Kundeneinlagen und Unternehmensvermögen werden getrennt
Das Vermögen der Anleger, also die Kapitalbeiträge, die dem Fonds in Form von Anteilskäufen zufließen, muss getrennt von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt werden. Dieses getrennt verwaltete Vermögen wird dann als Sondervermögen bezeichnet. Die Fondsgesellschaft kann sich dabei nicht aussuchen, ob sie das Vermögen der Anleger getrennt verwahrt oder nicht, sondern es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage in Deutschland, welche durch das Kapitalanlagegesetz besteht.
Sondervermögen schützt Anleger gegen Insolvenz der Bank
Der große Vorteil für den Anleger ist die Sicherheit dieses Sondervermögens, denn sollte die Fondsgesellschaft einmal nicht mehr liquide sein oder gar Insolvenz anmelden müssen, so fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse und kann wieder an den Kunden zurück gezahlt werden. Aus dieser Sicht ist die Anlage in Fonds als Altersvorsorge also sehr sicher.