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Höhere Rente mit Fonds-Rente?

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wird die private Altersvorsorge immer wichtiger. Sich nur auf die staatliche Altersvorsorge zu verlassen wäre in der heutigen Zeit bringt das nächste Problem mit sich – viele stehen vor der Entscheidung, ob sie eine private Rentenversicherung abschließen sollen und in welcher Form diese private Vorsorge erfolgen soll.

Grundsätzlich eignen sich konventionelle Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen vor allem für sicherheitsorientierte Anleger, die mit einer festen Rente rechnen wollen oder müssen. Alternativ dazu bieten sich so genannte Fonds-Renten an. Hierbei werden in der Regel sämtliche Beiträge abzüglich Vertriebskosten bzw. Ausgabeaufschlag in Fonds investiert. Daneben existieren auch Produkte, bei denen nur die Überschussbeteiligung in Fonds fließt.

Faustregel: Je Jünger der Sparer desto höher die Aktienquote

In welche Fonds der Anleger investiert, hängt - sofern er sich überhaupt selbst darum kümmern möchte - von seinen persönlichen Vorlieben ab. Tendenziell gilt: Je jünger der Sparer ist, desto höher sollte die Aktienquote sein. Immerhin sind Aktien historisch gesehen die Anlageform, die die beste Rendite erwirtschaftet, zumindest langfristig. Durch eine Rendite, die erwartungs- und erfahrungsgemäß durchaus im Bereich von 7-8 % pro Jahr liegt, fällt die Rente in der Regel entsprechend höher aus, als bei konservativen Produkten.

Kursschwankungen der Fonds gleichen sich über die Jahre hinweg aus

Kursschwankungen spielen meistens nur eine untergeordnete Rolle, wenn man bedenkt, dass die Laufzeit einer Fondsrente für einen 20 jährigen Mann durchaus 40 - 50 Jahre betragen kann. Allerdings haben Fonds-Renten einen gravierenden Nachteil: Sollten die Beiträge zu 100 % in Aktienfonds fließen und der Aktienmarkt direkt vor Beginn der Rentenzahlung einbrechen, kann dies durchaus deutliche Nachteile bedeuten. Die Rente fällt dann oft unerwartet niedrig aus. In Anbetracht dieses Risikos, sollten nur Produkte gewählt werden, bei denen der Rentenbeginn variabel gewählt werden kann oder aber Angebote, die zum Ende der Sparphase in sichere Rentenfonds umschichten, bzw. gar eine Garantie anbieten wie die DWS mit der Höchststandssicherung des DWS Vermögenssparplans.

Ab dem nächsten Jahr werden Kapitaleinkünfte pauschal besteuert, ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer und soll ihrer Bestimmung gemäß, die Erträge auf Zinsen, Dividenden oder auch aus Kursgewinnen einheitlich besteuern. Von dieser Neuregelung sind neben Aktien und Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch) vor allem auch Investmentfonds betroffen.

Spekulationsfrist entfällt – ab 2009 gilt: 25% auf Alles

Waren die Kursgewinne aus der Fondsanlage bisher ab einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei, so fallen auch diese Kursgewinne ab dem nächsten Jahr unter die Abgeltungssteuer und müssen unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Auch Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden als Anteil am Gesamtertrag des Fonds müssen nach wie vor versteuert werden, selbst wenn der Fonds thesaurierend ist, also die Erträge gar nicht ausschüttet, weil man von der so genannten Zuflussfiktion ausgeht.

Zunächst einmal wird die Anlage in Fonds und die Nutzung als Fonds-Sparplan für den Vermögensaufbau also unattraktiver als bisher, weil eben die Kursgewinne nicht mehr steuerfrei sind. Da aber eigentlich alle Geldanlage Varianten derselben Steuer unterliegen, werden Vorteile oder Nachteile an dieser Stelle nicht mehr so ins Gewicht fallen wie bisher.

Mit Fondssparplan und Zweitdepot gegen die Abgeltungssteuer

Dennoch haben Anleger zwei Möglichkeiten, der Abgeltungssteuer auch im Rahmen eines Fonds-Sparplans zumindest teilweise zu “entkommen”. Zum Einen könnte man in die so genannten Dachfonds investieren, da deren Umschichtungen in andere “Unterfonds” nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind, da diese Umschichtungen nicht als Kauf und Verkauf “gewertet” werden. Der aus dem Verkauf eines Fonds resultierende Kursgewinn bleibt also zunächst steuerfrei. Erst mit der tatsächlichen Ausschüttung der Gewinne tritt die Steuerpflicht ein. Zum anderen kann der Kunde jetzt “noch schnell” in Fonds investieren, denn wer bis zum 31.12.2008 noch Fondsanteile erwirbt, genießt einen Bestandsschutz. Das bedeutet, die anfallenden Kursgewinne aus diesem in 2008 aufgebauten Bestand sind auch nach Eintritt der Abgeltungssteuer noch steuerfrei.

Sparer haben inzwischen viele Auswahlmöglichkeiten, wenn sie nach Finanzprodukten für den langfristigen Vermögensaufbau suchen.

Häufig bietet es sich an in regekmässigen, d.h. z.B. monatlichen Raten kleine Summe innerhalb eines so genannten Sparplans zu einem kleinen Vermögen anzusammeln, sprich anzusparen. Dazu bieten Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ganz verschiedene Arten von Sparplänen zur Auswahl. Eines dieser vor allem bei Jüngeren sehr beliebten da chancenreichen Anlageprodukte der Fondssparplan.

Mit Fondssparplan dauerhaft kleine Beiträge investieren

Wer mit Fonds sparen möchte, entscheidet sich häufig für einen Fondssparplan. Dabei wird in selbst festzulegenden, meist monatlichen Abständen eine vorher festgelegte Summe Geld in Investmentfondsanteile angelegt. Je nach aktuellem Wert des Fonds kauft ein Sparer dann mit jedem monatlichen Beitrag eine bestimmte Anzahl von Investmentfonds-Anteilen. Durch die dauerhaften aber gleichmäßig hohen Sparbeiträge werden in Zeiten schwacher Aktienmärkte überdurchschnittlich viele Fondsanteile erworben, in guten Börsenphasen steigt der Preis je Anteil und damit auch das angesammelte Vermögen des Sparers. Der so genannten Cost-Average Effekt bewirkt, dass sich über die Dauer des Sparplans gute und schlechte Börsenphasen ausgleichen und Fondssparplan Sparer einen durchschnittlichen Ertrag erzielen, der in der Vergangenheit oberhalb von Sparzinsen lag.

Fondssparplan einrichten ist einfach und schnell gemacht

Einen Fondssparplan einzurichten ist einfach. Im ersten Schritt müssen Sparer zunächst ein Depot bei einer Fondsgesellschaft oder Fondsbank (z.B. Frankfurt Fondsbank, ebase) eröffnen. Dieser Schritt kann immer häufiger online über das Internet bzw. die Homepage des Anbieters oder einer Vermittlers erfolgen. Im zweiten Schritt muss sich der Anleger dann für einen oder mehrere bestimmte Investmentfonds entscheiden, in die er zukünftig regelmäßig sein Kapital investieren möchte. Dabei gilt es Mindestanlagesummen zu beachten, die häufig 25,- Euro bis 50,- Euro pro Monat oder auch Quartal betragen und somit eigentlich jedem Sparer aufzubringen sind.

Ist dieses geschehen, wird im Rahmen des Fondssparplan eine Art Dauerauftrag eingerichtet. Das bedeutet, der Kunde ermächtigt und beauftragt die Fondsgesellschaft, im festgelegten Rhythmus für einen bestimmten Betrag spezielle Fondsanteile zu erwerben. Der Kauf der Fonds-Anteile erfolgt automatisch, sodass sich der Kunde nicht mehr darum kümmern muss. Der entsprechende Geldbetrag wird vom Konto des Kunden abgebucht und die davon erworbenen Fondsanteile werden dann in das Fondsdepot eingebucht.

Wer Geld braucht kann Guthaben während der Laufzeit auflösen

Der Fondssparplan zeichnet sich unter anderem durch eine sehr große Flexibilität aus, da die Anteile jederzeit wieder verkauft werden können, oder auch in andere Fonds umgeschichtet werden können. Zudem kann man die Anlage ab einer bestimmten Spardauer auch als relativ sicher bezeichnen, wobei die Rendite besonders bei Aktienfonds ohnehin zu den höchsten im Sparplan-Bereich überhaupt zählt.