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Bei Versicherungen und weiteren Anbieter von Fonds-Renten ist er der beliebteste Fonds von allen. Mittlerweile 36 Gesellschaften haben den Fidelity European Growth Fonds (ISIN LU0048578792)  in die angebotene private Rentenversicherung aufgenommen und zeigen damit, welchen Stellenwert das „Flagschiff“ der Fondsgesellschaft Fidelity Funds nach wie vor besitzt. Auch wenn nach Managementwechseln und mittelmäßiger Performance der Lack des einstmals unangefochtenen Top Fonds ein bisschen angekratzt ist, so wissen professionelle Anleger dennoch dessen nach wie vor große Qualität zu schätzen.

Gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher Unsicherheiten greifen auch professionelle Investoren gerne auf Altbewährtes und krisenerprobtes zurück. Dass das Fidelity European Growth Fondsmanagement sich auch in weniger guten Marktumfeldern bewährt hat, ist an der langjährigen Performance des Europa-Aktienfonds abzulesen, während der Gesamtmarkt seit 1999 in der Summe um 7,95 Prozent nachgegeben hat, erzielten Anleger des Fidelity Europa Fonds im gleichen Zeitraum ein Plus von 56,53 Prozent, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 4,58 Prozent entspricht. Nicht üppig, aber weit über dem, was man mit Festgeld, Tagesgeld oder anderen Anlageprodukten innerhalb des gleichen Zeitraums bei gleicher Flexibilität zu erzielen vermochte.

Eine konstante Anlagestrategie lohnt also – nicht nur für die Kunden der privaten Rentenversicherung, die in diesen Fidelity Fonds investieren werden, sondern auch für die Fondsgesellschaft Fidelity selbst. Vertrauen erwirbt man am Besten in schlechten Zeiten und dazu gibt es derzeit eine wirklich gute Gelegenheit.

 

Die Botschaft ist erfreulich und dennoch mit ein wenig Vorsicht zu genießen.Deutsche Sparer haben trotz Wirtschaftskrise und Börsenschwäche bislang keine Einschränkungen an der eigenen Altersvorsorge vorgenommen. Das ist löblich, aber aus Sicht der einzelnen Sparer auch nachvollziehbar – wer seine Altersvorsorge auf eine private Rentenversicherung stützt, muss jeden Monat seinen Beitrag bezahlen, will er den eigenen Rentenanspruch in der geplanten Höhe aufrecht erhalten. Zudem ist die Aussetzung der eigenen Altersvorsorge sicherlich nicht der erste Schritt, der am Beginn einer Krise vorgenommen wird. Zunächst spart man an den alltäglichen Ausgaben und führt diese zurück, erst wenn sich dann weitere Lücken ergeben, geht es ans „Eingemachte“ und jeder Betroffene muss sich bewusst machen, dass es jetzt an der Zeit ist sich einzugestehen, dass das Geld nicht reichen wird und die eigene Altersvorsorge einfach zu schwer belastet.

Im Schnitt 130 Euro Sparrate pro Person

So gesehen ist es wenig erstaunlich, dass die von YouGovPsychonomics AG im Auftrag der Versicherungskammer Bayern durchgeführte Umfrage mit dem Titel „Altersvorsorge in der Finanzmarktkrise“ eben jene Annahme als Umfrageergebnis ergeben hat. Im Rahmen der Studie wurden 1.250 Personen befragt, die zu 82 Prozent bislang keine Reduzierung der eigenen Altersvorsorge vorgenommen hatten. Mit im Schnitt 130 Euro pro Person und Altersvorsorge ergibt sich hier doch ein merkliches Einsparpotential, sollte sich die Situation für die einzelnen Betroffenen verschlechtern. 

Wenig Vertrauen für Fonds-Rente und Aktien

Auch wenn die Befragung repräsentativ ist, nehmen wir mal an, dass die Fragestellung auch ein bisschen zu Gunsten der klassischen Rentenversicherung und gegen Aktien und Investmentfonds formuliert wurden. Als Ergebnis hält YouGovPsychonomics AG (vielleicht deshalb) fest, dass nur 14 Prozent der Befragten Vertrauen in Investmentfonds und lediglich 6 Prozent der Befragten Vertrauen in Aktien hatten. Die „Altersvorsorge Vertrauen“ Spitzenplätze belegen Immobilien, Gold und Sparbücher, was an und für sich lobenswert, aber eben auch kein perfekte Empfehlung für eine private Altersvorsorge ist.

Auf mittlerweile 20 Prozent beläuft sich nach Angaben des BVI Bundesverband Investment und Asset Management der Anteil fondsgebundener Riester-Renten an der Gesamtmenge der in Deutschland abgeschlossenen staatlich geförderten Altersvorsorge Verträgen (kurz Riester-Rente). Nach einem Marktanteil von 7,5 Prozent aus dem Jahr 2005, zeigt der heutige Anteil dass sich Investmentfonds als Vorsorgealternative immer mehr durchsetzen können.

Gegenüber herkömmlichen privaten Rentenversicherungen bieten fondsgebundene Riester-Rente einen Renditevorteil, der aus der wachstumsstarken Anlageklasse Aktien und Wertpapiere (auch wenn man das derzeit vielleicht nicht gleich zu erkennen vermag) entstammt.

Vor allem für Jüngere bieten Fonds-Renten demnach eine gute Alternative, da diese deutlich mehr Zeit haben Rückschläge an den Börsen durch kommende Wachstumsphasen ausgleichen zu lassen. Vor diesem Hintergrund steigt auch der Anteil jener Fonds-Sparer, die ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) mit einer Riester-Rente kombinieren lassen. Diese Altersvorsorge wirksamen Leistungen bündeln die Arbeitgeberzuschüsse, staatliche Riester-Förderung und Eigenbeitrag zu einem Ganzen und sorgen dadurch zu einer deutlich verbesserten Altersrenten (-chance).

Wohn-Riester könnte Fonds-Rente Marktanteile abnehmen

Ein weiter steigender Marktanteil der Fonds-Renten wird wahrscheinlich am ehesten durch den neuen Konkurrenten Wohn-Riester verhindert werden können. Hier versprechen Bausparkassen neue Impulse für das eigene Geschäftsmodell. Ob und wie gut dies bei Sparern ankommt, wird aber frühestens zu Beginn des nächsten Jahres (2010) nachvollziehbar sein. Bis dahin basteln die verschiedenen Bausparkassen noch an geeigneten Modellen und Strategien um Kunden für sich und Wohn-Riester zu begeistern.

 

Jetzt scheint die Finanzkrise auch bei denen angekommen zu sein, die sich bislang sicher im Ruhestand vermuteten. Nach Beendigung des Arbeitslebens keimt bei dem einen oder anderen die Panik auf, dass er sich jetzt auch im Ruhestand einen Job suchen muss um über die Runden zu kommen, der Wirtschaftskrise sei Dank.

Glücklicherweise sind bald Wahlen und Politiker schon aus diesem Grund durchaus geneigt ohne großes Aufhebens praktikable Lösungen zu finden. Dies scheint, so sieht es für den Augenblick aus, auch für die mögliche Kürzung der Altersrenten zu gelten. Streng genommen müssen die Rentner einen Einkommensverzicht hinnehmen, wenn die Brutto-Lohn- und Gehaltssumme (so wie derzeit) sinkt. Da dies die eine große Wählerschicht betreffen und den privaten Konsum sicherlich hemmen würde, sah sich die Bundesregierung gezwungen bereits jetzt das Zugeständnis zu machen, dass man für den Fall einer rechnerisch notwendigen Rentenkürzung eine Schutzklausel entwerfen würde, die dies verhindert.

Mit diesem Thema kann man Wahlen verlieren, aber nicht gewinnen

Eine absolut pragmatische Lösung, die sicherlich deutlich weniger Geld kosten wird als Rentner zu erklären warum sie von ihren durchschnittlich 800 Euro Rente z.B. monatlich 0,3 Prozent bzw. 2,40 Euro zusätzlich abgeben müssen. Das ist in dieser Größenordnung für niemanden nachvollziehbar, kostet Nerven und bringt – richtig – auch keine Wähler-Sympathien. Kurzum damit kann man Wahlen verlieren, aber keine gewinnen.

Da das Geld aber irgendwo her kommen muss, werden es wahrscheinlich die Bürger über zusätzliche Steuern oder die Beitragszahler über höhere Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren müssen. Auch wenn dies natürlich ebenfalls bestritten wird, so scheint es nur logisch, dass eine unbegrenzte Geldmengenschöpfung das Problem nicht lösen, sondern nur verschieben kann.

Zum Schluss wurde es einfach zu teuer, das in der Twin Star Rentenversicherung enthaltene Anlagerisiko abzusichern, deshalb ist die Entscheidung die in den letzten Jahren erfolgreich vertriebe Twin Star Police Police aus dem Vetrieb zu nehmen sicherlich nachvollziehbar. Welche Absicherungskosten? Anders als herkömmliche fondsgebundene Rentenversicherungen bietet oder besser gesagt - bot - die Axa Versicherung mit Twin Star eine auf derivative Instrumente ausgerichtete Altersvorsorge. Das hatte den Vorteil, dass deutlich mehr Flexibilität bei der Risikovorsorge bestand und zudem die einzelnen Risiken durch entsprechende Produkte besser und günstiger abgesichert werden konnten. Funktioniert hat dieses Konzept allerdings nur solange es keine größeren Ausfälle bei Kreditschuldnern und ausreichend Liquidität gab.

Kosten der Risikoabsicherung stiegen sprunghaft

In Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrise steigen die Absicherungskosten mit dem Ausfallrisiko sprunghaft in die Höhe, was dem Versicherungskunden aber nicht interessieren muss, da er garantierte Leistungen aus seinem Versicherungsvertrag erzielen wird - unabhängig davon ob die Versicherung daran Geld verdient oder nicht. Mit steigenden Risikoprämien sank der Erlös für die Axa Versicherung in den letzten Monaten zusehends, so dass man sich jetzt entschloss das Angebot (vorerst) aus dem Vertrieb zu nehmen. Das ist gut für bereits bestehende Kunden, da sich an ihren Verträgen nichts ändert und zudem ein größer AXA Unternehmensgewinn sich positiv auf die Überschussbeteiligung der eigenen Altersvorsorge auswirkt. Für Neukunden dürfte es auch kein gravierender NAchteil sein, auch andere Anbieter haben aussichtsreiche Altersvosorge Angebot. Nur für AXA Versicherungen ist es ein herber Rückschlag, verlieren sie mit der Twin Star Altersvorsorge eines ihrer bestverkauften und (ehemals) ertragsstarken Angebote.

Vorab gesagt – dieser Beitrag handelt nicht von Fonds-Renten, sondern von regelmäßigen Auszahlungen, die Personen im Rentenalter wie auch alle anderen Jüngeren aus Fonds beziehen (können), sofern dies mit der Fondsgesellschaft so vereinbart ist. 

Das Ärgernis der Fondsbranche nahm bereits vor einigen Tagen seinen Lauf, als die Fortführung von Auszahlungsplänen trotz Schließung eben jener Immobilienfonds von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert wurde. Es könne nicht sein, so die Meinung der Bundesanstalt, dass Fondsanteile nicht zurückgenommen würden, aber dennoch Auszahlungspläne aus diesen Fonds weiterhin bedient würden. Genauer betrachtet ist die BaFin Meinung gut nachvollziehbar, wenn mangels ausreichender Liquidität keine Anteile zurückgenommen werden, können auch keine monatlichen Entnahmen aus Auszahlungsplänen bedient werden. 

Die Diskussion beschädigt des Image von Immobilienfonds als sichere Anlage

Für die betroffenen Fondsgesellschaften wie auch für die Inhaber der Auszahlungspläne ist diese Meinung mehr als ärgerlich, zum Einen beschädigt es den Ruf der Immobilienfonds als sichere Anlage, die sich besonders zur Aufbesserung der Rente eignet, zum anderen bestreiten diejenigen, die über einen solchen Auszahlungsplan verfügen zum Teil ihrer Ruhestand aus den monatlich eingehenden Zahlungen. Nimmt man ihnen diese, fehlt die das Geld unmittelbar in der Haushaltskasse. So gesehen ist die Weigerung der Immobilienfonds die Auszahlungspläne ebenfalls ruhen zu lassen die beste Lösung für alle Beteiligte, auch wenn diese eigentlich unlogisch ist.

Zur Begründung führen die Fondsgesellschaften an, dass der jeweilige Auszahlungsplan bereits vor Schließung der Fonds eingerichtet worden sei und somit Forderungen gegenüber der Gesellschaft darstellen, die bereits bestanden als der Fonds schließen musste. Zum anderen ist die Zahl derer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen vergleichsweise gering, so dass das benötigte Budget durch Kapitalzuflüsse gedeckt sei. 

Auszahlungspläne stellen Ungleichbehandlung der Fondsbesitzer dar

Alle diese Gründe werden vermutlich nicht dazu führen, dass die BaFin einlenkt, da es sich um eine wissentliche Ungleichbehandlung der Fondsanteilseigner handelt. Es ist aber anzunehmen, dass sich Fondsgesellschaften eine Änderung ihres Regelwerks auferlegen werden um solchen Diskussion, die nur unnötig das Image der Anlageklasse schädigen, in Zukunft gar nicht erst stellen müssen.

Was hat das mit Fonds-Renten zu tun? Anders als Auszahlungspläne aus Investmentfonds, stellt die Fonds-Rente eine regelmäßige Auszahlung aus dem eigenen Anlagevermögen dar, welche nicht von Fondsschließungen beeinträchtigt werden kann. Auch wenn das Modell Fonds-Rente große Ähnlichkeiten mit einem Fonds Auszahlungsplan aufweist, so sind es aus gesetzlicher Sicht zwei völlig unterschiedlich zu behandelnde Rentenarten.

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