Bei der Allianz Fonds-Rente erwirbt der zukünftige Rentner während seiner Berufstätigkeit regelmäßig Fonds-Anteile. Aus welchen Wertpapieren dieser Fonds besteht, kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden. Es werden die Modelle Stabilität, Ertrag, Wachstum und Chance mit in dieser Reihenfolge steigenden Wertentwicklungschancen angeboten. Bei der Anlagestrategie “Stabilität” wird vorrangig auf Rentenpapiere gesetzt, bei der Anlagestrategie Fonds-Rente “Chance” ausschließlich auf Aktien. Auch die Wahl eines beliebigen anderen Fonds ist möglich. Die Anlagestrategien können während der Ansparphase gewechselt werden. Zwei Modelle werden grundlegend unterschieden: Die Allianz Fonds-Rente mit Garantie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge unabhängig von der Entwicklung der Wertpapiere, in die investiert worden ist, in der späteren Rentenphase auch wieder zur Verfügung stehen. Bei der normalen Allianz Fonds-Rente hängt die spätere Rentenhöhe von der Entwicklung der Fonds ab, in die in der Ansparphase investiert worden ist.

Allianz Fonds-Rente - Flexibilität während und nach der Ansparphase

Während der Ansparphase hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, von den festgelegten Beitragszahlungen flexibel abzuweichen. Wird der Beitragszahler beispielsweise arbeitslos, kann er seine Beiträge vollständig stunden. In einer Babypause kann die Zahlung der Beiträge bis auf den Risikoanteil reduziert werden. Möchte der Versicherungsnehmer eine Immobilie erwerben oder liegt für andere Zwecke dringender Finanzierungsbedarf vor, kann die Allianz Fonds-Rente beliehen und ganz umfunktioniert werden. Das Eintrittsdatum in die Rentenbezugsphase kann vom Beitragszahler nach Belieben um bis zu fünf Jahre vorverlegt oder nach hinten verschoben werden. Bessert sich die finanzielle Situation, können die Fonds-Beiträge sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Bedarf erhöht werden.

Die Auszahlung des Ansparbetrages erfolgt als monatliche lebenslange Rente. Wird die Allianz Fonds-Rente mit einer Hinterbliebenen oder einer Berufsunfähigkeitsvorsorge kombiniert, sind im Falle eines Unfalltodes oder einer Berufsunfähigkeit Einmalauszahlungen möglich.

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