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DWS BasisRente Premium

Mit der DWS BasisRente Premium können analog der Rürup-Rente auch all jene Anleger profitieren, die nicht in den Genuss der staatlichen Riester-Rente-Förderung kommen, also keine staatlichen Zulagen erhalten können. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Daher wird das Produkt, was als Fonds-Rente seit Oktober 2008 auf dem Markt ist, auch Basis-Rente genannt. Die Förderung der DWS BasisRente Premium besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während zurzeit 66 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, steigt der Anteil Schrittweise bis auf 100% im Jahr 2025.

Fonds-Rente ab 25,- Euro Beitrag pro Monat

Ferner besteht die Möglichkeit, dass auch Sparer, die bereits in einem fortgeschrittenen Alter sind, von dem Produkt profitieren; das maximale Einstiegsalter liegt bei 82 Jahren. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei monatlich 25 €; eine jährliche Zahlung ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung, die jedoch mindestens 2500 € betragen muss.

Trotz der recht hohen Aktienquote garantiert der Anbieter DWS die während der Ansparphase eingezahlten Netto-Beiträge, d.h. zu Rentenbeginn der BasisRente Premium werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 5 % Gebühren auf alle Fälle am Ende der Sparphase ausgeschüttet. Ab dem 55. Lebensjahr kann zudem der Vertrag mit einer Höchststandsgarantie versehen werden.

Bei Tod des Versicherten kann das Guthaben an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt werden oder ein Ehepartner führt den Vertrag in eigenem Namen fort. Der Versicherte selbst erhält eine lebenslange monatliche Rente mit den derzeit gültigen steuerlichen Auswirkungen.

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