Die „Deka-BonusRente“ ist eine Anlageform der privaten staatlich unterstützten Riester-Rente. Während der Ansparphase werden Eigenbeiträge, Erträge und Zulagen in Investmentfondsanteilen angelegt. Dank regelmäßig angepasster Vermögensstruktur (alle 10 Jahre Aktienanteil Reduzierung, von 100% auf 30%) verspricht die Investmentanlage, trotz möglichen Kursschwankungen, gute Ertragschancen.

Staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente Förderung

Während der Ansparphase werden die Eigenbeiträge für die Deka-BonusRente im Rahmen der Riester-Renten Förderung staatlich gefördert. Seit Januar 2008 sieht die Förderung so aus: Grundzulage 154€, Kinderzulage 185€, für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder 300€. Die Förderung erhält wer das Minimum von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einem Beitragsjahr in die Deka-Bonusrente eingezahlt hat. Das Maximum also der maximale förderfähige Höchstbetrag beträgt pro Jahr 2100 Euro, höhere Summe können eingezahlt werden, erhalten dann aber keine Riester-Förderung mehr. Wer weniger als 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in diese Riester-Rente einzahlt erhält entsprechend gekürzte Zulagen.

Staatliche Förderung können Besserverdiener ebenfalls erhalten - über Sonderausgabenabzüge. Ab 2010 darf das Vermögen (ab 10.000€) für Immobilenfinanzierung verwendet werden. Das Riester-Produkt Deka-BonusRente ist vor Privat-Insolvenz und Hartz 4 sicher, im Notfall sind Beitragspausen möglich.

Mit steigendem Alter wird das Sparguthabender Deka BonusRente umgeschichtet

Mit Vollendung des 55. Lebensjahres des Versicherten startet die Deka-BonusRente die Sicherungsphase: um vor Kursschwankungen und Verlusten abgesichert zu werden, wird das Vermögen in sicheren Anlagen umgeschichtet. Beim Vertragsabschluss nach dem 50. Lebensjahr wird grundsätzlich nur in sicheren Anlagen investiert.

Die Auszahlphase beginnt je nach Vertrag zwischen der Vollendung des 60. und des 67. Lebensjahres des Versicherten. Laut Anbieter ist die Deka-BonusRente eine „lebenslange zusätzliche Rente in Form eines Auszahlplanes mit kombinierter Rentenversicherung“. Zu Beginn der Auszahlphase kann zudem über maximal 30% des Vermögens sofort verfügt werden.

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