Ab dem nächsten Jahr werden Kapitaleinkünfte pauschal besteuert, ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer und soll ihrer Bestimmung gemäß, die Erträge auf Zinsen, Dividenden oder auch aus Kursgewinnen einheitlich besteuern. Von dieser Neuregelung sind neben Aktien und Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch) vor allem auch Investmentfonds betroffen.

Spekulationsfrist entfällt – ab 2009 gilt: 25% auf Alles

Waren die Kursgewinne aus der Fondsanlage bisher ab einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei, so fallen auch diese Kursgewinne ab dem nächsten Jahr unter die Abgeltungssteuer und müssen unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Auch Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden als Anteil am Gesamtertrag des Fonds müssen nach wie vor versteuert werden, selbst wenn der Fonds thesaurierend ist, also die Erträge gar nicht ausschüttet, weil man von der so genannten Zuflussfiktion ausgeht.

Zunächst einmal wird die Anlage in Fonds und die Nutzung als Fonds-Sparplan für den Vermögensaufbau also unattraktiver als bisher, weil eben die Kursgewinne nicht mehr steuerfrei sind. Da aber eigentlich alle Geldanlage Varianten derselben Steuer unterliegen, werden Vorteile oder Nachteile an dieser Stelle nicht mehr so ins Gewicht fallen wie bisher.

Mit Fondssparplan und Zweitdepot gegen die Abgeltungssteuer

Dennoch haben Anleger zwei Möglichkeiten, der Abgeltungssteuer auch im Rahmen eines Fonds-Sparplans zumindest teilweise zu “entkommen”. Zum Einen könnte man in die so genannten Dachfonds investieren, da deren Umschichtungen in andere “Unterfonds” nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind, da diese Umschichtungen nicht als Kauf und Verkauf “gewertet” werden. Der aus dem Verkauf eines Fonds resultierende Kursgewinn bleibt also zunächst steuerfrei. Erst mit der tatsächlichen Ausschüttung der Gewinne tritt die Steuerpflicht ein. Zum anderen kann der Kunde jetzt “noch schnell” in Fonds investieren, denn wer bis zum 31.12.2008 noch Fondsanteile erwirbt, genießt einen Bestandsschutz. Das bedeutet, die anfallenden Kursgewinne aus diesem in 2008 aufgebauten Bestand sind auch nach Eintritt der Abgeltungssteuer noch steuerfrei.

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