Höchstrichterlich ist es nun eine Tatsache - die Riester-Rente ist nicht in allen Punkten vereinbar mit Europäischem Recht. Das stellte zumindest der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) jetzt in einem aktuellen Urteil fest.

Das Konzept der staatlich geförderten Altersvorsorge hat sich in Deutschland mittlerweile millionenfach bewährt – rund 12 Mio. Deutsche verfügen über eine staatlich geförderte Altersvorsorge, kurz nach dem initiierenden Minister, Walter Riester, Riester-Rente genannt. Mit Einführung der Riester-Rente erhalten Sparer ab einer Mindestanlage von nur 5 Euro pro Monat die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen zu der eigenen Altersvorsorge zu profitieren und der Absenkung der eigenen Altersrente entgegen zu wirken.

Trotz des Urteils wird das sicherlich auch weiterhin so bleiben – und es wird sogar noch besser als bisher. Bislang galt nämlich ein Riester-Rentner nur dann als wirklicher Riester-Rente Empfänger, wenn er sein Rentenalter auch in Deutschland verbrachte. Diese Einschränkung der Freizügigkeit wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bemängelt, was quasi einer Anweisung zur Gesetzesänderung entspricht. Dadurch muss (zumindest ist das der Gedanke des Gerichtes) zukünftig die staatliche Förderung nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn Riester-Rentner ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Das scheint nicht mehr als gerecht und provoziert eigentlich die Frage warum das bisher nicht auch schon der Fall war – die Wahrheit scheint: Man wollte die Kaufkraft in Deutschland nicht schwächen und sah daher die staatliche Förderung als eine Art zusätzliche Rentenförderung an.

Diese Überlegung ist aus Sicht des Steuerzahlers natürlich löblich, aus Sicht eines Riester-Rentner dürfte die eine Neuregelung der Riester-Rente aber noch viel löblicher werden, auch wenn es den Staat eventuell ein bisschen mehr Geld kosten wird. Wir zukünftigen Rentner freuen uns in diesem Fall über mehr europäisches Recht in unserer privaten Altersvorsorge.

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