Wie in jedem Jahr, so schallt auch in diesem Jahr der Aufruf durch die Medien: Lassen Sie Ihre Riester Renten Zulage nicht verfallen! Der Hinweis ist berechtigt, haben doch vor allem Riester Sparer der ersten Jahre nicht den Komfort des Dauerzulagenantrag genossen und müssen dementsprechend in jedem Jahr wieder einen Zulagenantrag ausfüllen.

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vergeben viele der mittlerweile rund 12 Mio. Riester-Rente Kunden die Chance die 154 Euro staatliche Förderung mittels des Antrags bei der Zulagenstelle einzufordern. Ohne die staatliche Zulage, so heisst es auch, sei die Riester-Rente unattraktiv und lohne sich nicht.

So drastisch, wie es von Seiten der Verbraucherzentrale verkündet wird, sollte die Lage aber auch nicht eingeschätzt werden, aus verschiedenen Gründen kann es durchaus möglich sein, dass Sparer in einem Jahr keine Zulage erhalten (keine Einzahlungen = keine Zulage), was z.B. dann der Fall ist, wenn aufgrund einer beruflichen Pause (Sabbactical, Babypause, Vertrag pausiert) keine Einzahlungen in die Riester-Rente vorgenommen wurden.

Grundsätzlich lohnt eine Sparvorsorge allerdings in jedem Fall, egal ob Riester-, Rürup-Rente oder klassischer Bank- oder Fondssparplan, ein bisschen was auf der „Hohen Kante“ schadet selten.

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