Vorab gesagt – dieser Beitrag handelt nicht von Fonds-Renten, sondern von regelmäßigen Auszahlungen, die Personen im Rentenalter wie auch alle anderen Jüngeren aus Fonds beziehen (können), sofern dies mit der Fondsgesellschaft so vereinbart ist. 

Das Ärgernis der Fondsbranche nahm bereits vor einigen Tagen seinen Lauf, als die Fortführung von Auszahlungsplänen trotz Schließung eben jener Immobilienfonds von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert wurde. Es könne nicht sein, so die Meinung der Bundesanstalt, dass Fondsanteile nicht zurückgenommen würden, aber dennoch Auszahlungspläne aus diesen Fonds weiterhin bedient würden. Genauer betrachtet ist die BaFin Meinung gut nachvollziehbar, wenn mangels ausreichender Liquidität keine Anteile zurückgenommen werden, können auch keine monatlichen Entnahmen aus Auszahlungsplänen bedient werden. 

Die Diskussion beschädigt des Image von Immobilienfonds als sichere Anlage

Für die betroffenen Fondsgesellschaften wie auch für die Inhaber der Auszahlungspläne ist diese Meinung mehr als ärgerlich, zum Einen beschädigt es den Ruf der Immobilienfonds als sichere Anlage, die sich besonders zur Aufbesserung der Rente eignet, zum anderen bestreiten diejenigen, die über einen solchen Auszahlungsplan verfügen zum Teil ihrer Ruhestand aus den monatlich eingehenden Zahlungen. Nimmt man ihnen diese, fehlt die das Geld unmittelbar in der Haushaltskasse. So gesehen ist die Weigerung der Immobilienfonds die Auszahlungspläne ebenfalls ruhen zu lassen die beste Lösung für alle Beteiligte, auch wenn diese eigentlich unlogisch ist.

Zur Begründung führen die Fondsgesellschaften an, dass der jeweilige Auszahlungsplan bereits vor Schließung der Fonds eingerichtet worden sei und somit Forderungen gegenüber der Gesellschaft darstellen, die bereits bestanden als der Fonds schließen musste. Zum anderen ist die Zahl derer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen vergleichsweise gering, so dass das benötigte Budget durch Kapitalzuflüsse gedeckt sei. 

Auszahlungspläne stellen Ungleichbehandlung der Fondsbesitzer dar

Alle diese Gründe werden vermutlich nicht dazu führen, dass die BaFin einlenkt, da es sich um eine wissentliche Ungleichbehandlung der Fondsanteilseigner handelt. Es ist aber anzunehmen, dass sich Fondsgesellschaften eine Änderung ihres Regelwerks auferlegen werden um solchen Diskussion, die nur unnötig das Image der Anlageklasse schädigen, in Zukunft gar nicht erst stellen müssen.

Was hat das mit Fonds-Renten zu tun? Anders als Auszahlungspläne aus Investmentfonds, stellt die Fonds-Rente eine regelmäßige Auszahlung aus dem eigenen Anlagevermögen dar, welche nicht von Fondsschließungen beeinträchtigt werden kann. Auch wenn das Modell Fonds-Rente große Ähnlichkeiten mit einem Fonds Auszahlungsplan aufweist, so sind es aus gesetzlicher Sicht zwei völlig unterschiedlich zu behandelnde Rentenarten.

Trackback URI | Kommentare als RSS

Einen Kommentar schreiben