Monatsarchiv für Dezember 2008

 

Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eines der politischen Hauptanliegen unserer Zeit. Aus dieser Motivation wurde das Konzept der Riester-Rente erdacht und von verschiedenen Anbietern im Rahmen der staatlichen Vorgaben zu konkreten Vorsorgeangeboten umgesetzt. Dadurch gibt die Riester-Rente jedem Bürger die Möglichkeit, parallel zur staatlichen Altersrente eine private Vorsorge aufzubauen. Dieses Engagement wird durch attraktive jährliche Zuschüsse der Bundesregierung von 154,- Euro pro Erwachsenem und bis zu 300.- Euro pro Kind belohnt.

DWS Angebot Riester-Rente Premium

Anders als Versicherungsgesellschaften bietet DWS als Fondsgesellschaft eine Fonds-Rente als Riester-Rente an. Hier wird in DWS Fonds und Investmentfonds anderer Gesellschaften investiert. Abschließen kann diese DWS Riester-Rente im Prinzip jeder im Alter zwischen 0 und 57 Jahren um die eigene Altersvorsorge damit zu verbessern.

Sollte es im Laufe der Zeit finanziell einmal eng werden, können Teile des in angesparten Kapitals entnommen werden. Auch das Aussetzen der monatlichen Einzahlungen ist möglich.
Ab dem 55. Lebensjahr kann jeder Sparer eine „persönliche Höchststandsicherung“ festlegen, sofern er das möchte werden dann nur noch Fonds ausgesucht, die kein Absinken des eigenen Guthabens mehr ermöglichen (aber eben auch so gut wie Steigerung). Damit schaut jeder Sparer Turbulenzen auf dem Kapitalmarkt kurz vor der Rente beruhigt entgegen. Den Beginn der Auszahlungen legt der Sparer zwischen 60 und 67 Jahren fest, auch hier gilt, je länger das Geld arbeiten kann, umso höher kann letztendlich die aus der Fonds-Rente erziele Altersrente sein.

Verstirbt ein Anleger in der Ansparphase, so erbt der Ehepartner das Guthaben einschließlich der gezahlten Zuschläge. Erben später Kinder oder Enkel, müssen diese die staatlichen Zuschüsse zurückzahlen. Das angesparte Fonds-Vermögen bleibt in jedem Fall erhalten.

Vorab gesagt – dieser Beitrag handelt nicht von Fonds-Renten, sondern von regelmäßigen Auszahlungen, die Personen im Rentenalter wie auch alle anderen Jüngeren aus Fonds beziehen (können), sofern dies mit der Fondsgesellschaft so vereinbart ist. 

Das Ärgernis der Fondsbranche nahm bereits vor einigen Tagen seinen Lauf, als die Fortführung von Auszahlungsplänen trotz Schließung eben jener Immobilienfonds von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert wurde. Es könne nicht sein, so die Meinung der Bundesanstalt, dass Fondsanteile nicht zurückgenommen würden, aber dennoch Auszahlungspläne aus diesen Fonds weiterhin bedient würden. Genauer betrachtet ist die BaFin Meinung gut nachvollziehbar, wenn mangels ausreichender Liquidität keine Anteile zurückgenommen werden, können auch keine monatlichen Entnahmen aus Auszahlungsplänen bedient werden. 

Die Diskussion beschädigt des Image von Immobilienfonds als sichere Anlage

Für die betroffenen Fondsgesellschaften wie auch für die Inhaber der Auszahlungspläne ist diese Meinung mehr als ärgerlich, zum Einen beschädigt es den Ruf der Immobilienfonds als sichere Anlage, die sich besonders zur Aufbesserung der Rente eignet, zum anderen bestreiten diejenigen, die über einen solchen Auszahlungsplan verfügen zum Teil ihrer Ruhestand aus den monatlich eingehenden Zahlungen. Nimmt man ihnen diese, fehlt die das Geld unmittelbar in der Haushaltskasse. So gesehen ist die Weigerung der Immobilienfonds die Auszahlungspläne ebenfalls ruhen zu lassen die beste Lösung für alle Beteiligte, auch wenn diese eigentlich unlogisch ist.

Zur Begründung führen die Fondsgesellschaften an, dass der jeweilige Auszahlungsplan bereits vor Schließung der Fonds eingerichtet worden sei und somit Forderungen gegenüber der Gesellschaft darstellen, die bereits bestanden als der Fonds schließen musste. Zum anderen ist die Zahl derer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen vergleichsweise gering, so dass das benötigte Budget durch Kapitalzuflüsse gedeckt sei. 

Auszahlungspläne stellen Ungleichbehandlung der Fondsbesitzer dar

Alle diese Gründe werden vermutlich nicht dazu führen, dass die BaFin einlenkt, da es sich um eine wissentliche Ungleichbehandlung der Fondsanteilseigner handelt. Es ist aber anzunehmen, dass sich Fondsgesellschaften eine Änderung ihres Regelwerks auferlegen werden um solchen Diskussion, die nur unnötig das Image der Anlageklasse schädigen, in Zukunft gar nicht erst stellen müssen.

Was hat das mit Fonds-Renten zu tun? Anders als Auszahlungspläne aus Investmentfonds, stellt die Fonds-Rente eine regelmäßige Auszahlung aus dem eigenen Anlagevermögen dar, welche nicht von Fondsschließungen beeinträchtigt werden kann. Auch wenn das Modell Fonds-Rente große Ähnlichkeiten mit einem Fonds Auszahlungsplan aufweist, so sind es aus gesetzlicher Sicht zwei völlig unterschiedlich zu behandelnde Rentenarten.

Viele Kunden, die sich eine private Altersvorsorge aufbauen möchten, kennen sicherlich das Produkt der privaten Rentenversicherung. Es handelt sich dabei um einen Sparvertrag, der zumeist von Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Ein relativ neues Angebot im Rahmen der privaten Rentenversicherung ist die Fondsgebundene Rentenversicherung. Grundsätzlich sind die beiden Produkte von ihrer Struktur her gleich aufgebaut, sie unterscheiden sich lediglich darin, in welche Finanzprodukte die Versicherungsgesellschaft das Kapital der Anleger investiert.

Wandelbare Anlage in Investmentfonds – Tausch während der Laufzeit möglich

Bei der “normalen” Rentenversicherung sind dieses zumeist recht sichere Produkte wie zum Beispiel Rentenpapiere und Bundeswertpapiere. Bei der Fondsgebundene Rentenversicherung investiert der Versicherer das Kapital der Versicherten in bestimmte Investmentfonds. Welche speziellen Fonds das sein sollen, kann sich der Kunde zumeist bei Vertragsabschluss aussuchen. Zudem hat er in den meisten Fällen noch die Möglichkeit, die Fonds während der Vertragslaufzeit zu tauschen oder umzuschichten.

Mehr Rendite bedeutet höhere Rente durch fondsgebundene Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung soll dem Kunden vor allem den Vorteil bringen, dass der Gesamtertrag im Durchschnitt höher ist, als bei der herkömmlichen privaten Rentenversicherung. Besonders, wenn sich der Kunde bzw. die Versicherungsgesellschaft für eine Anlage in Aktienfonds entscheidet, kann man aus der Vergangenheit heraus davon ausgehen, dass die Rendite im Schnitt zwischen 6-8 Prozent pro Jahr beträgt. Eine klassische private Rentenversicherung würde im Durchschnitt eine Rendite von wahrscheinlich zwischen 4-5 Prozent aufweisen.

Da manche fondsgebundene Rentenversicherungen inzwischen auch die geforderten Riester-Kriterien erfüllen, also Garantie des eingezahlten Kapitals und Verrentung des Kapitals nach Ablauf des Vertrages, kann der Kunde also diese Alternative auch dann wählen, wenn er eine staatliche Riester Förderung in Anspruch nehmen möchte.

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