Monatsarchiv für Dezember 2008

Pefalu

Was ist ein Fonds?

Fonds, wie Investmentfonds als Kurzform häufig genannt werden, ist ein Begriff aus der Finanzwelt, der im Zusammenhang mit renditestarken Anlagemöglichkeiten immer wieder fällt. Es grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Fonds: Offene und geschlossene Fonds. Während offene Fonds immer neues Anlagevermögen aufnehmen und Anleger jederzeit ihre Anteile jederzeit zurückgeben können, werden geschlossene Fonds für Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse geschlossen. Geschlossene Fonds laufen meist über eine bestimmte Dauer, während offene Fonds meist unbegrenzt laufen.

Offene und geschlossene Fonds unterscheiden sich deutlich

Aber nicht nur in Punkto Laufzeit und Verfügbarkeit unterscheiden sich die beiden Fondsarten. Auch unter Risikogesichtspunkten gibt es Unterschiede. Geschlossene Fonds ermöglichen meist keine so breite Diversifikation (Verteilung des Anlagerisiko auf verschiedene Wertanlagen) wie offene Fonds. Vielmehr investieren sie oft nur in ein oder einige wenige Projekte. Ein geschlossener Immobilienfonds kann zum Beispiel nur für die Finanzierung eines einzigen Einkaufszentrums aufgelegt werden. Sollte ein Investment im geschlossenen Fonds unrentabel sein, hat dies nachhaltige Konsequenzen auf die Rendite der Anlage.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer bieten Fonds-Renten Vorteile

Steuerlich betrachtet sind Investmentfonds besonders bis zum Ablauf des Jahres 2008 interessant (gewesen). Unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist konnten Kursgewinne aus Fondsanlagen nämlich steuerfrei vereinnahmt werden. Dieses Privileg entfällt mit der Einführung der Abgeltungssteuer. Bei Investitionen ab dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche Erträge mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Damit macht es steuerlich keinen Unterschied mehr, ob eine Investition für 2 Wochen oder 15 Jahre getätigt wird. Da Investitionen in Fonds meist sehr langfristiger Natur sein sollten, ergeben sich hieraus analog von Banksparplänen Nachteile durch die Besteuerung der Zwischenerlöse. Dennoch sind Fonds unter Renditegesichtspunkten eine interessante Assetklasse auch und sogar sehr im Hinblick auf die private Altersvorsorge bei z.B. Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente).

Neben der Sicherheit einer Geldanlage interessieren sich die Anleger natürlich ebenso für die Rendite, welche man mit der Kapitalanlage erzielen kann. Besonders wichtig ist die Rendite, wenn man das Produkt als private Altersvorsorge nutzt, da man diese Anlage sehr langfristig tätigt.

Fonds-Rendite = Wertentwicklung inkl. Zinsen und Dividenden

Bei vielen Anlagen wie zum Beispiel festverzinslichen Wertpapieren ist die Rendite sehr offensichtlich anhand des Zinssatzes zu erkennen, bei anderen Anlageformen wie zum Beispiel den Investmentfonds ist die Rendite nicht sofort zu erkennen. Neben den Erträgen in Form von Zins- und Dividendenanteilen, die der Fonds an den Anleger ausschüttet, besteht der größte Teil der Gesamtrendite aus der Wertentwicklung des Fonds.

Jede Geldanlage eines Fonds wird jeden Tag neu bewertet

Nun stellt sich die Frage, wie diese Wertentwicklung des Fonds festgestellt wird. Auch wenn Fonds nicht an der Börse gehandelt werden, so stellt die Fondsgesellschaft bzw. die Depotbank dennoch täglich den aktuellen Wert des Fondsanteils fest. Dieses geschieht, indem man das Gesamtvermögen des jeweiligen Fonds, also der Bestand an Wertpapieren oder Immobilien (bei Immobilienfonds) inklusive aller Barreserven, durch die existierenden Fondsanteile dividiert. Als Ergebnis erhält man dann den Wert des einzelnen Fondsanteils. Investiert ein Fonds zum Beispiel in DAX-Aktien und steigen diese vom Kurs her, so steigt auch der Wert des Fonds-Vermögens und somit erhöht sich wiederum der Wert des einzelnen Fondsanteils. Um die Wertentwicklung über einen längeren Zeitraum festzustellen, schaut man sich dann einfach die einzelnen Tagespreise des Fondsanteils an.

Im Zeichen der derzeitigen Finanzkrise suchen die meisten Anleger nach sicheren Produkten, die sie auch im Rahmen der privaten Altersvorsorge nutzen können. Am Finanzmarkt gibt es für diesen Bereich einige Produktangebote, zum Beispiel die Anlage in Investmentfonds. Der Kunde hat hier die Möglichkeit im Rahmen von Fonds-Sparverträgen bzw. so genannten Fonds-Renten, regelmäßig Fondsanteile zu erwerben und somit ein Vermögen für die spätere zusätzliche Rentenzahlung aufzubauen. Im Zusammenhang mit der Anlage in Fonds wird auch immer wieder der Begriff des Sondervermögens genannt. Fonds gelten hinsichtlich des Bonitätsrisikos als sehr sicher, weil sie kein Emittentenrisiko haben, wie zum Beispiel alle Schuldverschreibungen.

Kundeneinlagen und Unternehmensvermögen werden getrennt

Das Vermögen der Anleger, also die Kapitalbeiträge, die dem Fonds in Form von Anteilskäufen zufließen, muss getrennt von dem eigenen Vermögen der Fondsgesellschaft verwahrt werden. Dieses getrennt verwaltete Vermögen wird dann als Sondervermögen bezeichnet. Die Fondsgesellschaft kann sich dabei nicht aussuchen, ob sie das Vermögen der Anleger getrennt verwahrt oder nicht, sondern es handelt sich dabei um eine gesetzliche Auflage in Deutschland, welche durch das Kapitalanlagegesetz besteht.

Sondervermögen schützt Anleger gegen Insolvenz der Bank

Der große Vorteil für den Anleger ist die Sicherheit dieses Sondervermögens, denn sollte die Fondsgesellschaft einmal nicht mehr liquide sein oder gar Insolvenz anmelden müssen, so fällt das Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse und kann wieder an den Kunden zurück gezahlt werden. Aus dieser Sicht ist die Anlage in Fonds als Altersvorsorge also sehr sicher.

 
Im Rahmen der private Altersvorsorge gilt es zu beachten, dass man so früh wie möglich mit dieser beginnt, denn je später man damit startet, desto höher werden sie Sparbeiträge die man zahlen muss, um eine bestimmte Rente erreichen zu können. Wer zum Beispiel im Alter von 25 Jahren mit der privaten Altersvorsorge beginnt, muss durchschnittlich “nur” ca. 100 Euro im Monate einzahlen, um später eine Rente von 500 Euro monatlich zu erhalten, während ein 40-jähriger bereits monatlich über 250 Euro einzahlen muss, um die gleiche Rentenzahlung erzielen zu können.

Aus diesem Grunde sollten – so absurd das auf den ersten Blick auch erscheinen mag - Eltern bereits für ihr Kind mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen. Dazu eignet sich aufgrund der langen Anlagedauer besonders eine Fonds-Rente, die man sicherlich auch als die Kinder-Rente schlechthin bezeichnen kann. 

Grundsätzlich bietet das Investieren in Investmentfonds im Rahmen der zu erzielenden Fonds-Rente fast nur Vorteile gegenüber anderen Anlageprodukten. Ein, allerdings mit zunehmender Anlagedauer zu vernachlässigender Nachteil, ist durch die Anlage in Aktienfonds gegeben. 

Fonds-Rente bietet Chancen gegenüber Banksparplan und Versicherung

Diese weisen gegenüber Banksparplänen oder auch Versicherungen ein erhöhtes Anlagerisiko auf, welches durch die wechselnden Auf und Ab der Börsen verursacht wird. Dieses Risiko wird allerdings deutlich vermindert, wenn man lange genug spart – oder anders herum gesagt: Früh genug mit dem Fonds Kindersparplan beginnt. Über die Zeit hinweg bieten Investmentfonds eine deutlich bessere Rendite als Versicherungen oder eben Zinsen. 

Historisch gesehen wird eine Anlagedauer von mindestens zehn Jahren als ausreichend angesehen um das Verlustrisiko signifikant zu verringern. Im Falle einer deutlich längeren Sparphase die z.B. einen bei Geburt begonnenen und zum Ende der Schulzeit (oder zu Beginn des Studiums) beendeten Sparplan beinhaltet, sinkt das Verlustrisiko weiter und die Chancen auf eine problemlos Studienfinanzierung steigen.

Mit 100 Euro zum Millionär – die Anlagedauer macht es möglich

In Zahlen gesprochen bedeutet das – wer ab Geburt des Kindes jeden Monat 100 Euro (100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag; 0,5% Verwaltungsgebühr) in den Fondssparplan gesteckt hat, kann sich über mehr als 40.000 Euro Vermögen freuen, wenn das Kind volljährig wird. Würde man die Fonds-Rente tatsächlich bis zum Renteneintritt mit 67 Jahren beibehalten, stünden komfortable 1,6 Mio. Euro zur Rentenaufbesserung zur Verfügung. So gesehen ist die Fonds-Rente die nahezu ideale Kinder-Rente, da besonders bei Aktien auf die lange Laufzeit hin betrachtet sehr hohe Renditen bei großer Sicherheit zu erwarten sind.

Die Aktie ist ein Anlageprodukt, welches langfristig gute Renditechancen bietet. Die Risiken von Aktienanlagen reichen aber bis zum Totalverlust des angelegten Kapitals. Aufgrund dieser Eigenschaft sollte eine Anlage in Aktien immer nur mit einer hohen Streuung erfolgen. Ein kostengünstiges Instrument zur Umsetzung dieser Streuung ist ein Aktienfonds. 

Aktienfonds investieren je nach Anlagestil und “Thema” in Aktien verschiedener Unternehmen, Branchen oder Länder. Damit gewährleisten Aktienfonds ein hohes Maß an Risikostreuung und reduzieren das Risiko für den Anleger nachhaltig.

Mit der Renditechance steigt auch das Anlagerisiko

Allerdings besteht auch bei Aktienfonds das Risiko, dass der Anleger zu sehr hohen Kursen einsteigt und bei der nächsten Rezession oder dem nächsten Börsencrash Opfer hoher Kursverluste wird. Vor diesem Hintergrund sollte auch bei Investments in Aktienfonds ein höchstmöglicher Anlagehorizont zu Grunde gelegt werden.

Dieses Kursrisiko lässt sich aber mit einfachen Mitteln minimieren. Mit einem Fondssparplan können Anleger regelmäßig Anteile an Aktienfonds erwerben. Für den Erwerb in der Regel nur der übliche Ausgabeaufschlag (AA) fällig, der allerdings bei Abschluss über eines Fondssparplans über einen Fondsvermittler meist entfällt. In der Regel werden dann monatlich - für einen festgelegten Betrag - Anteile an einem Fonds erworben. Allerdings sind auch andere Intervalle denkbar. Beispielsweise der vierteljährliche oder jährliche Kauf von Fondsanteilen. Tendenziell gilt: Je enger die Kaufintervalle angeordnet sind, desto eher strebt der Einstandskurs an den Durchschnittskurs des Betrachtungszeitraums.

Fondssparplan von Abgeltungssteuer betroffen – Fonds Riester-Rente ausgenommen

In Anbetracht der Abgeltungssteuer verlieren Fondssparpläne übrigens an Attraktivität. Statt der bisher greifenden Spekulationsfrist, nach der Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei ausgezahlt werden können, greift ab 2009 die Abgeltungssteuer. Nur für Anteile die bis Ende 2008 erworben werden, gilt dann noch die alte Regelung.

Abhilfe schaffen hier fondsgebundene Rentenversicherungen wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente verschiedener Anbieter. Diese sind erst während der Auszahlungsphase, d.h. mit Beginn der Rente zum dann geltenden Steuersatz zu versteuern (nachgelagerte Besteuerung).

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DWS BasisRente Premium

Mit der DWS BasisRente Premium können analog der Rürup-Rente auch all jene Anleger profitieren, die nicht in den Genuss der staatlichen Riester-Rente-Förderung kommen, also keine staatlichen Zulagen erhalten können. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Daher wird das Produkt, was als Fonds-Rente seit Oktober 2008 auf dem Markt ist, auch Basis-Rente genannt. Die Förderung der DWS BasisRente Premium besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge. Während zurzeit 66 % der eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000 €) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, steigt der Anteil Schrittweise bis auf 100% im Jahr 2025.

Fonds-Rente ab 25,- Euro Beitrag pro Monat

Ferner besteht die Möglichkeit, dass auch Sparer, die bereits in einem fortgeschrittenen Alter sind, von dem Produkt profitieren; das maximale Einstiegsalter liegt bei 82 Jahren. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei monatlich 25 €; eine jährliche Zahlung ist ebenso möglich wie eine Einmalzahlung, die jedoch mindestens 2500 € betragen muss.

Trotz der recht hohen Aktienquote garantiert der Anbieter DWS die während der Ansparphase eingezahlten Netto-Beiträge, d.h. zu Rentenbeginn der BasisRente Premium werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 5 % Gebühren auf alle Fälle am Ende der Sparphase ausgeschüttet. Ab dem 55. Lebensjahr kann zudem der Vertrag mit einer Höchststandsgarantie versehen werden.

Bei Tod des Versicherten kann das Guthaben an die Hinterbliebenen in Form einer Rente ausgezahlt werden oder ein Ehepartner führt den Vertrag in eigenem Namen fort. Der Versicherte selbst erhält eine lebenslange monatliche Rente mit den derzeit gültigen steuerlichen Auswirkungen.

Das Cominvest Förderdepot ist ein fondsgebundenes Riesterprodukt, welches den individuellen Lebenszyklusansatz des Sparers berücksichtigt und Risiken wie auch Chancen der Fonds-Rente Sparer ausgewogen hält. Da es sich um ein zertifiziertes Riester-Rente-Angebot handelt erhalten Sparer die staatliche Riesterzulage auf die eingezahlten Beiträge. Neben der Grundzulage von 154 Euro pro Jahr können auch Kinderzulagen oder ein sogenannter Berufsstarterbonus gezahlt werden, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben sind.

Wie die Börse auch läuft – das Cominvest Förderdepot garantiert das eingezahlte Kapital

Die Beiträge, sowie die staatlichen Riesterzulagen fließen dann in verschiedene Fonds. Aus Diversifikationsgründen wird das im Cominvest Förderdepot angesparte Kapital in Aktienfonds oder Dachfonds und Rentenfonds investiert. Die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals wird garantiert, sodass nominell kein Kapitalverlust möglich ist. Grundsätzlich gilt: Je länger die Vertragslaufzeit ist, desto geringer ist der Anteil an Rentenfonds, sodass mit einer langen Laufzeit die Renditechancen besonders hoch sind.

Comindest Fonds-Rente - fünf Fonds zur Auswahl

Dem Anleger stehen insgesamt fünf verschiedene Aktien-/ Mischfonds zur Auswahl bereit. Die Cominvest bietet damit als einziges Institut eine Wahlmöglichkeit für den Anleger. Damit kann der Anleger das Produkt individuell an seine Vorstellungen anpassen. Von der Wahl des Anlegers unabhängig: Fünf Jahre vor Rentenbeginn wird das Fondsdepot komplett in sichere Anlagen umgeschichtet, um das Depot gegen Verlustrisiken abzusichern. So besteht keine Gefahr, dass ein plötzlicher Einbruch der Märkte das angesparte Kapital dezimiert.

Vor Rentenbeginn kann das angesparte Kapital aber auch im Rahmen der Wohn-Riester-Regelung zur Eigenheimfinanzierung herangezogen werden. Außerdem kann der Vertrag jederzeit beitragsfrei gestellt werden, etwa wenn keine Zulagenberechtigung mehr bestehen sollte.

Die „Deka-BonusRente“ ist eine Anlageform der privaten staatlich unterstützten Riester-Rente. Während der Ansparphase werden Eigenbeiträge, Erträge und Zulagen in Investmentfondsanteilen angelegt. Dank regelmäßig angepasster Vermögensstruktur (alle 10 Jahre Aktienanteil Reduzierung, von 100% auf 30%) verspricht die Investmentanlage, trotz möglichen Kursschwankungen, gute Ertragschancen.

Staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente Förderung

Während der Ansparphase werden die Eigenbeiträge für die Deka-BonusRente im Rahmen der Riester-Renten Förderung staatlich gefördert. Seit Januar 2008 sieht die Förderung so aus: Grundzulage 154€, Kinderzulage 185€, für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder 300€. Die Förderung erhält wer das Minimum von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in einem Beitragsjahr in die Deka-Bonusrente eingezahlt hat. Das Maximum also der maximale förderfähige Höchstbetrag beträgt pro Jahr 2100 Euro, höhere Summe können eingezahlt werden, erhalten dann aber keine Riester-Förderung mehr. Wer weniger als 4% seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in diese Riester-Rente einzahlt erhält entsprechend gekürzte Zulagen.

Staatliche Förderung können Besserverdiener ebenfalls erhalten - über Sonderausgabenabzüge. Ab 2010 darf das Vermögen (ab 10.000€) für Immobilenfinanzierung verwendet werden. Das Riester-Produkt Deka-BonusRente ist vor Privat-Insolvenz und Hartz 4 sicher, im Notfall sind Beitragspausen möglich.

Mit steigendem Alter wird das Sparguthabender Deka BonusRente umgeschichtet

Mit Vollendung des 55. Lebensjahres des Versicherten startet die Deka-BonusRente die Sicherungsphase: um vor Kursschwankungen und Verlusten abgesichert zu werden, wird das Vermögen in sicheren Anlagen umgeschichtet. Beim Vertragsabschluss nach dem 50. Lebensjahr wird grundsätzlich nur in sicheren Anlagen investiert.

Die Auszahlphase beginnt je nach Vertrag zwischen der Vollendung des 60. und des 67. Lebensjahres des Versicherten. Laut Anbieter ist die Deka-BonusRente eine „lebenslange zusätzliche Rente in Form eines Auszahlplanes mit kombinierter Rentenversicherung“. Zu Beginn der Auszahlphase kann zudem über maximal 30% des Vermögens sofort verfügt werden.

Die „UniProfiRente“ ist ein für die private staatlich geförderte Riester-Rente eingeführter Fondssparplan. Angelegt werden die Beiträge in zwei Fonds: Uni Global (globaler Aktienfonds) und Uni Euro Renta (internationaler Rentenfonds). Beide in der UniProfiRente enthaltenen Fonds sind ausschüttend, allerdings werden die Erträge wiederangelegt und sind zudem in der Ansparphase steuerfrei. In den Fondsanteilen werden neben den Eigenbeiträgen auch die Ausschüttungen sowie die vom Staat gewährten Zulagen investiert. Für die Fonds sind Ausgabeaufschläge (für den Uni Global 5%, für den Uni Profi Renta 3%), eine pauschale Depotgebühr von 10,12€ jährlich und Verwaltungsgebühren fällig. Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich oder sogar jährlich eingezahlt werden. Das Kapital ist Hartz-4 sicher, bei Bedarf sind Beitragspausen möglich.

Innerhalb der UniProfiRente wird von Aktien- zu Rentenfonds umgeschichtet

Die Anlagestrategie des Fondssparplans zeichnet eine hohe Flexibilität aus, da das Fondsmanagement sich stets an den aktuellen Finanzmarkt richtet und schnell auf Veränderungen reagiert. Gerät während der Ansparphase der Aktienmarkt ins Wanken, wird das Kapital der Anleger geschützt, indem es automatisch in den Rentenfonds umgeschichtet wird. Vier Jahre vor Ende der Ansparphase kann auch der Versicherte eine Umschichtung in den Rentenfonds veranlassen.

Vor Beginn der Rentenphase wird ein Teil des angesparten Vermögens vom Fondsmanagement in eine private Rentenversicherung, die dem Versicherten eine lebenslange monatliche Leibrente garantiert, umgeschichtet. Durch einen Übertrag auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners kann das angesparte Fondsvermögen ohne Rückzahlung der Förderung vererbt werden.

Der DWS Vermögenssparplan Premium verbindet ratierliches Aktienfondssparen mit der Zusage das zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der vom Anleger eingezahlten Altersvorsorgebeiträge inklusive der eventuell berechtigten Zulagen zur Verfügung steht. Individuelles Management des Sparplan-Depots ermöglicht die Nutzung des Cost-Average-Effekts, bei dem weniger Fondsanteile bei hohen Notierungen, dafür automatisch mehr bei niedrigen Kursen gekauft werden um somit langfristig einen günstigen Einstiegspreis zu erzielen.

Wer möchte erhält mit Vermögenssparplan Riester-Förderung

Der empfohlene Mindestbeitrag liegt bei 25 € monatlich, wobei Beiträge prinzipiell in unbegrenzter Höhe ausführbar sind. Konzipiert wurde der Vertrag als Riester-Fondssparplan, ermöglicht aber auch die Einzahlung nicht förderungsberechtigter Beträge. Der Vertragsbeginn muss vor dem 54. Geburtstag des Anlegers erfolgen.

Bis zum 55. Geburtstag sind Zuzahlungen in unbegrenzter Höhe denkbar, danach nur bis zu Riester-Beitragsobergrenze. Während der Ansparphase sind Zuzahlungen oder die Erhöhung der laufenden Beiträge rechtzeitig zum Zahlungstermin möglich. Ebenso können bei Veränderungen der finanziellen Situation die Beiträge herab- oder ausgesetzt werden. Kapitalentnahmen während der Ansparphase des DWS Vermögenssparplan sowie die Kündigung vor dem 60. Lebensjahr sind durchführbar, wobei auf alle Erträge der persönliche Steuersatz entfällt, verbunden mit weiteren eventuellen Nachteilen.

Flexibler Beginn der Altersrente

Der Anleger kann den Beginn der Auszahlungsphase flexibel zwischen dem 60. Und 67. Lebensjahr wählen. Das Kapital bzw. ein Teil davon kann in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung abgerufen oder in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden. Zu beachten ist, das Kapital aus geförderten Beiträgen nur zu 30 % entnommen werden darf. Ein Teil des Habens wird direkt in eine Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr mit der Auszahlung beginnt, eingezahlt. Ein Auszahlungsplan regelt bis zum 85. Lebensjahr die monatliche Auszahlung aus dem verbleibenden Guthaben.

Für ungeförderte Beiträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres gilt die hälftige Besteuerung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Sowohl während der Ansparphase und dem Auszahlungsplan ist das Fondsguthaben vererbbar.

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