Bei der Allianz Fonds-Rente erwirbt der zukünftige Rentner während seiner Berufstätigkeit regelmäßig Fonds-Anteile. Aus welchen Wertpapieren dieser Fonds besteht, kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden. Es werden die Modelle Stabilität, Ertrag, Wachstum und Chance mit in dieser Reihenfolge steigenden Wertentwicklungschancen angeboten. Bei der Anlagestrategie “Stabilität” wird vorrangig auf Rentenpapiere gesetzt, bei der Anlagestrategie Fonds-Rente “Chance” ausschließlich auf Aktien. Auch die Wahl eines beliebigen anderen Fonds ist möglich. Die Anlagestrategien können während der Ansparphase gewechselt werden. Zwei Modelle werden grundlegend unterschieden: Die Allianz Fonds-Rente mit Garantie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge unabhängig von der Entwicklung der Wertpapiere, in die investiert worden ist, in der späteren Rentenphase auch wieder zur Verfügung stehen. Bei der normalen Allianz Fonds-Rente hängt die spätere Rentenhöhe von der Entwicklung der Fonds ab, in die in der Ansparphase investiert worden ist.
Allianz Fonds-Rente - Flexibilität während und nach der Ansparphase
Während der Ansparphase hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, von den festgelegten Beitragszahlungen flexibel abzuweichen. Wird der Beitragszahler beispielsweise arbeitslos, kann er seine Beiträge vollständig stunden. In einer Babypause kann die Zahlung der Beiträge bis auf den Risikoanteil reduziert werden. Möchte der Versicherungsnehmer eine Immobilie erwerben oder liegt für andere Zwecke dringender Finanzierungsbedarf vor, kann die Allianz Fonds-Rente beliehen und ganz umfunktioniert werden. Das Eintrittsdatum in die Rentenbezugsphase kann vom Beitragszahler nach Belieben um bis zu fünf Jahre vorverlegt oder nach hinten verschoben werden. Bessert sich die finanzielle Situation, können die Fonds-Beiträge sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung nach Bedarf erhöht werden.
Die Auszahlung des Ansparbetrages erfolgt als monatliche lebenslange Rente. Wird die Allianz Fonds-Rente mit einer Hinterbliebenen oder einer Berufsunfähigkeitsvorsorge kombiniert, sind im Falle eines Unfalltodes oder einer Berufsunfähigkeit Einmalauszahlungen möglich.
Ab dem nächsten Jahr werden Kapitaleinkünfte pauschal besteuert, ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer und soll ihrer Bestimmung gemäß, die Erträge auf Zinsen, Dividenden oder auch aus Kursgewinnen einheitlich besteuern. Von dieser Neuregelung sind neben Aktien und Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgeldkonto, Sparbuch) vor allem auch Investmentfonds betroffen.
Spekulationsfrist entfällt – ab 2009 gilt: 25% auf Alles
Waren die Kursgewinne aus der Fondsanlage bisher ab einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei, so fallen auch diese Kursgewinne ab dem nächsten Jahr unter die Abgeltungssteuer und müssen unabhängig von der Haltedauer versteuert werden. Auch Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden als Anteil am Gesamtertrag des Fonds müssen nach wie vor versteuert werden, selbst wenn der Fonds thesaurierend ist, also die Erträge gar nicht ausschüttet, weil man von der so genannten Zuflussfiktion ausgeht.
Zunächst einmal wird die Anlage in Fonds und die Nutzung als Fonds-Sparplan für den Vermögensaufbau also unattraktiver als bisher, weil eben die Kursgewinne nicht mehr steuerfrei sind. Da aber eigentlich alle Geldanlage Varianten derselben Steuer unterliegen, werden Vorteile oder Nachteile an dieser Stelle nicht mehr so ins Gewicht fallen wie bisher.
Mit Fondssparplan und Zweitdepot gegen die Abgeltungssteuer
Dennoch haben Anleger zwei Möglichkeiten, der Abgeltungssteuer auch im Rahmen eines Fonds-Sparplans zumindest teilweise zu “entkommen”. Zum Einen könnte man in die so genannten Dachfonds investieren, da deren Umschichtungen in andere “Unterfonds” nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind, da diese Umschichtungen nicht als Kauf und Verkauf “gewertet” werden. Der aus dem Verkauf eines Fonds resultierende Kursgewinn bleibt also zunächst steuerfrei. Erst mit der tatsächlichen Ausschüttung der Gewinne tritt die Steuerpflicht ein. Zum anderen kann der Kunde jetzt “noch schnell” in Fonds investieren, denn wer bis zum 31.12.2008 noch Fondsanteile erwirbt, genießt einen Bestandsschutz. Das bedeutet, die anfallenden Kursgewinne aus diesem in 2008 aufgebauten Bestand sind auch nach Eintritt der Abgeltungssteuer noch steuerfrei.
Bei der Skandia Fonds-Rente handelt es sich um eine Rentenversicherung, im Rahmen derer die Gesellschaft nicht in klassische Produkte wie Termineinlagen oder Rentenpapiere investiert, sondern das Kapital der Kunden in Investmentfonds anlegt. Dadurch wird sowohl in der Ansparphase als auch in der späteren Rentenphase durch die Investmentorientierung eine sehr gute Rendite versprochen. Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr flexibles Angebot. Der Kunde kann während der Ansparphase schon ab einem Betrag von monatlich 35 Euro in den Sparvertrag einzahlen. Grundsätzlich ist eine Senkung oder Erhöhung des vereinbarten Sparbeitrages während der Laufzeit jederzeit möglich. Zudem sind auch jederzeit Zuzahlungen und Entnahmen möglich, sowie Beitragspausen.
Ferner hat der Kunde im Rahmen der Skandia Fonds-Rente die Möglichkeit, erst kurz vor Ende der Ansparphase zu entscheiden, wann die Rentenzahlung beginnen soll. Der Kunde kann zudem entscheiden, in welche Art von Fonds investiert werden soll. Die verschiedenen angebotenen Portfolios unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und des damit zusammenhängenden Risikos.
Skandia Fonds-Rente mit Rentenformel-S
Eine Besonderheit der Skandia Fonds-Rente ist der so genannte Investment-Split ab Beginn der Rentenzahlung (Rentenformel-S). Während fast alle anderen Gesellschaften wenige Jahre vor Beginn der Rentenphase nur noch in sichere Papiere wie Rentenwerte investieren, legt die Skandia Versicherung das Kapital auch weiterhin noch zum Teil in Aktienfonds an. Das ermöglicht dem Kunden zum einen die Auszahlung einer sicheren monatlichen Basisrente, und zum anderen eine mögliche attraktive Zusatzrente.
Ferner bietet Skandia im Rahmen der Skandia Fonds-Rente auch die Möglichkeit des Investments in Dachfonds ohne Abgeltungssteuer-Zahlung an. Eine Riester-Förderung ist (noch) nicht möglich, da aufgrund der Rentenformel-S nicht die gesamte Rente garantiert werden kann.