Monatsarchiv für Oktober 2008

Seit einigen Jahren wird die private Altersvorsorge vom Staat gefördert. Diese staatliche Riester Förderung wird umgangssprachlich auch als Riester-Rente bezeichnet. Der Anleger erhält dabei auf seine getätigten Einzahlungen in bestimmte Sparverträge vom Staat noch einen “Bonus” in Form eines betragsmäßig begrenzten Zuschusses in der Höhe von 154 Euro bei Ledigen bzw. 308 Euro bei Verheirateten. Seit Beginn des Jahres 2008 lohnt sich die Riester Förderung ganz besonders für Eltern mit in diesem Jahr geborenen Kindern, hier stehen erstmals 300 Euro staatliche Riester-Förderung je Kind zur Verfügung.

Gesetzgeber macht Vorgaben für Riester-Rente

Diese Riester-Rente wird allerdings nicht für alle Produkte zur privaten Altersvorsorge gewährt, sondern die jeweiligen Finanzprodukte müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Wurde daher anfangs fast nur private Rentenversicherung durch die Riester-Rente gefördert, so kann die Förderung inzwischen auch für bestimmte Banksparpläne, Immobilienbesitz oder auch für die Anlage in Investmentfons (Fonds-Rente) in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Riester-Rente auch als Fonds-Rente in Anspruch genommen werden kann. Dieses funktioniert allerdings nur dann, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft für den bestimmten Fondsvertrag, in den der Kunde zur privaten Altersvorsorge einzahlt, zwei wesentliche Bedingungen erfüllt.

Anbieter einer Fonds-Rente muss eingezahlte Beiträge garantieren

Die gewählten Fondsverträge müssen zum einen “sicher” sein. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft muss dem Anleger in schriftlicher Form garantieren, dass er am Ende der Laufzeit, also bei Beginn der Rentenzahlung aus dem Fondsvertrag, zumindest sein bisher eingezahlten Kapital wieder zurück erhält.

Kann die Fondsgesellschaft eine solche Garantie nicht geben, handelt es sich um ein so genanntes “nicht-riesterfähiges” Produkt. Die zweite Voraussetzung die erfüllt sein muss, damit die Fonds-Rente auch als Riester-Rente genutzt werden kann, ist die Tatsache, dass eine Rentenzahlung möglich sein muss. Der Kunde darf also bei Auszahlung des Guthabens nach Ablauf des Sparvertrages kein Kapitalwahlrecht haben, sondern die Auszahlung muss auch wirklich in Form einer monatlichen Rentenzahlung erfolgen.

Die Möglichkeiten die zum Aufbau der eigenen Altersvorsorge bestehen sind vielseitig und werden teilweise wie z.B. die Riester-Rente sogar staatlich gefördert. Neben der in Deutschland seit Jahrzehnten äußerst beliebten Kapitallebensversicherung und dem Banksparplan zählt dazu auf jeden Fall auch der Investmentfondssparplan. Dient die Anlage in Investmentfonds dem Zwecke der privaten Altersvorsorge, dann wird dieses oftmals auch als Fonds-Rente bezeichnet.

Sicherheit der Fonds-Rente steigt mit der Spardauer

Grundsätzlich handelt es sich bei der Altersrente mit Fonds um eine relativ sichere Anlagemöglichkeit, allerdings sollte man dabei beachten, dass eine solche Fonds-Rente relativ langfristig angespart werden sollte um das Kapitalmarktrisiko, welches die Anlage in Aktien birgt, möglichst gut auszugleichen.

In der Realität wird mit der Fonds-Rente anders als bei anderen Rentenversicherungen direkt in Aktienfonds investiert. Teilweise haben Sparer sogar die Entscheidungsfreiheit in welche Fonds bzw. welche Art von Fonds die eigenen Rentenbeiträge investiert werden sollen. Je nach Fonds-Renten Anbieter wird teilweise sogar zwischen den verschiedenen Anlageklassen unterschieden. Dann haben Fonds-Renten-Sparer die Auswahl zwischen Geldmarktfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds und Aktienfonds. Hat der Kunden seine Auswahl getroffen und z.B. einen Fonds ausgewählt, der in deutsche Aktien investiert, dann kauft er mit seinen monatlichen Beiträgen jeweils neue Anteile an diesem Fonds im Rahmen eines Fondssparvertrages.

Fonds-Rente bietet im Vergleich höhere Renten-Chancen

Die Altersrente mit Fonds bietet für den Kunden im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeprodukten einige Vorteile. Die Anlage ist, auch wenn sie in Aktienfonds getätigt wird, ab einer Laufzeit von mindestens 8 bis 10 Jahren recht sicher gegen zyklische Einflüsse (Cost-Average-Effect) und bietet zudem die Chance auf eine durchschnittliche Rendite von ca. 8-10 Prozent pro Jahr.

Ferner ist die Altersrente mit Fonds sehr flexibel, da der Anleger zum einen sein Kapital jederzeit durch Verkauf der Anteile verfügen kann, und zum anderen auch jederzeit in einen anderen Fonds wechseln kann. Am Ende der Vertragslaufzeit hat man zumeist die Möglichkeit, sich das gesamte Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen, oder auch durch monatlich feste Zahlungen “verrenten” zu lassen.

Sparer haben inzwischen viele Auswahlmöglichkeiten, wenn sie nach Finanzprodukten für den langfristigen Vermögensaufbau suchen.

Häufig bietet es sich an in regekmässigen, d.h. z.B. monatlichen Raten kleine Summe innerhalb eines so genannten Sparplans zu einem kleinen Vermögen anzusammeln, sprich anzusparen. Dazu bieten Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ganz verschiedene Arten von Sparplänen zur Auswahl. Eines dieser vor allem bei Jüngeren sehr beliebten da chancenreichen Anlageprodukte der Fondssparplan.

Mit Fondssparplan dauerhaft kleine Beiträge investieren

Wer mit Fonds sparen möchte, entscheidet sich häufig für einen Fondssparplan. Dabei wird in selbst festzulegenden, meist monatlichen Abständen eine vorher festgelegte Summe Geld in Investmentfondsanteile angelegt. Je nach aktuellem Wert des Fonds kauft ein Sparer dann mit jedem monatlichen Beitrag eine bestimmte Anzahl von Investmentfonds-Anteilen. Durch die dauerhaften aber gleichmäßig hohen Sparbeiträge werden in Zeiten schwacher Aktienmärkte überdurchschnittlich viele Fondsanteile erworben, in guten Börsenphasen steigt der Preis je Anteil und damit auch das angesammelte Vermögen des Sparers. Der so genannten Cost-Average Effekt bewirkt, dass sich über die Dauer des Sparplans gute und schlechte Börsenphasen ausgleichen und Fondssparplan Sparer einen durchschnittlichen Ertrag erzielen, der in der Vergangenheit oberhalb von Sparzinsen lag.

Fondssparplan einrichten ist einfach und schnell gemacht

Einen Fondssparplan einzurichten ist einfach. Im ersten Schritt müssen Sparer zunächst ein Depot bei einer Fondsgesellschaft oder Fondsbank (z.B. Frankfurt Fondsbank, ebase) eröffnen. Dieser Schritt kann immer häufiger online über das Internet bzw. die Homepage des Anbieters oder einer Vermittlers erfolgen. Im zweiten Schritt muss sich der Anleger dann für einen oder mehrere bestimmte Investmentfonds entscheiden, in die er zukünftig regelmäßig sein Kapital investieren möchte. Dabei gilt es Mindestanlagesummen zu beachten, die häufig 25,- Euro bis 50,- Euro pro Monat oder auch Quartal betragen und somit eigentlich jedem Sparer aufzubringen sind.

Ist dieses geschehen, wird im Rahmen des Fondssparplan eine Art Dauerauftrag eingerichtet. Das bedeutet, der Kunde ermächtigt und beauftragt die Fondsgesellschaft, im festgelegten Rhythmus für einen bestimmten Betrag spezielle Fondsanteile zu erwerben. Der Kauf der Fonds-Anteile erfolgt automatisch, sodass sich der Kunde nicht mehr darum kümmern muss. Der entsprechende Geldbetrag wird vom Konto des Kunden abgebucht und die davon erworbenen Fondsanteile werden dann in das Fondsdepot eingebucht.

Wer Geld braucht kann Guthaben während der Laufzeit auflösen

Der Fondssparplan zeichnet sich unter anderem durch eine sehr große Flexibilität aus, da die Anteile jederzeit wieder verkauft werden können, oder auch in andere Fonds umgeschichtet werden können. Zudem kann man die Anlage ab einer bestimmten Spardauer auch als relativ sicher bezeichnen, wobei die Rendite besonders bei Aktienfonds ohnehin zu den höchsten im Sparplan-Bereich überhaupt zählt.

Gerade im Rahmen der derzeitigen Finanzkrise stellen sich viele Bürger die Frage, wie sicher ihre jeweiligen Anlageprodukte eigentlich sind. Besonders wichtig ist die Sicherheitsfrage natürlich bei Produkten, die der privaten Altersvorsorge dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch Investmentfonds Sparpläne, die dem Kunden später in Form einer Fonds-Rente als zusätzliche Altersvorsorge dienen sollen.

Fonds-Rente Sicherheit hängt von gewählten Fonds ab

Die Frage danach, wie sicher diese Fonds-Rente ist, kann man pauschal nicht beantworten, da es zum Einen darauf ankommt, bei welcher Fondsgesellschaft man die Fondsanteile erwirbt und zum Anderen in welche Fonds man (wahlweise) selbst oder die Gesellschaft im Auftrag des Fonds-Rente Sparers investiert hat.

Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass eine langfristige Anlage in Investmentfonds, also ab einer Anlagedauer von mindestens acht Jahren, bisher noch nie zu Verlusten geführt hat. Schwächephasen, die Aktienmärkte immer wieder durchleben, sind auf die Dauer gesehen durch Wachstumsphasen kompensiert, d.h. mehr als ausgeglichen worden. Zudem muss eine Fonds-Rente nicht unbedingt in Aktienfonds angelegt sein, viele Versicherungen wie auch Fondsgesellschaften schichten mit steigendem Lebensalter des Sparers immer mehr Fondsanteile des Sparers von Aktien- in Rentenfonds um. Dies führt zu einer größeren Sicherheit des Altersvorsorge Guthabens, auch und vor allem bei schlechter Börsenentwicklung.

Prüfender Blick auf den Renten-Anbieter ist ratsam

Die Auswahl des Fonds-Rente Anbieters sollte überlegt sein. Auch wenn das eigene Spar-Vermögen als Sondervermögen gegen Insolvenz der Versicherung bzw. Fondsgesellschaft geschützt ist, so können die Fondsauswahl und die angenommene Wertentwicklung doch sehr unterschiedlich sein.

Je nachdem wie hoch die Verwaltungskosten und die Wertentwicklung der von der Gesellschaft gewählten Fonds sind, kann die spätere Rente manchmal deutlich überdurchschnittlich oder eben nur durchschnittlich sein. Welche Fonds-Renten gut oder sehr gut sind, bewertet Stiftung Warentest in einer Ausgabe von Finanztest oder auch Focus Money fast jährlich neu. Zuletzt (im Jahr 2007) gut abgeschnitten haben die Angebote von DWS (DWS TopRente) und Commerzbank (Cominvest FörderDepot).

Staatliche Zulagen bei Fonds-Rente als Riester-Rente

Zusätzliche Vorteile werden vielen Fonds-Rente Anlegern durch die staatliche Förderung einer solchen privaten Altersvorsorge geboten. Sind die Fondssparpläne als Riester-Rente oder Rürup-Rente ausgewiesen, erhalten Sparer zusätzlich Riester-Förderung oder Steuervorteile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.